Impressum Verein
- Erstellen Sie jetzt Ihr abmahnsicheres Impressum für Ihren Verein
- Gemäß der gesetzlichen Vorgaben zur Informationspflicht (§ 5TMG)
Das bieten wir Ihnen
- Wir geben Ihnen Informationen und Hinweise zu den gesetzlichen Pflichtangaben
- Sie können den Text des Impressums auf Ihrer Vereins-Webseite einbinden
- Das Dokument erhalten Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word
- DSGVO-konform
Warum Smartlaw?
Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.
Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.
Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.
Was ist ein Impressum?
Fast alle Betreiber von Internetseiten müssen dem Nutzer bestimmte Angaben über ihre Identität bereitstellen. Der Gesetzgeber hat dies im sog. Telemediengesetz (TMG) geregelt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Nutzer weiß, mit wem er es genau zu tun hat und an wen er sich im Streitfall zu wenden hat.
Wer muss ein Impressum angeben?
Nach § 5 TMG hat grundsätzlich jeder Verein zur Identifizierung für Gläubiger oder andere Interessierte ein Impressum anzugeben. Eine Ausnahme von der Impressumpflicht besteht nur für solche Vereine, die lediglich Informationsangebote bereitstellen, also keine geschäftsmäßige Handlung wahrnehmen. Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass an das Merkmal der Geschäftsmäßigkeit keine hohen Anforderungen gestellt werden, sodass schon eine auf Dauer angelegte Website – auch ohne Gewinnerzielungsabsicht – regelmäßig zu einer Impressumspflicht führt. Um etwaige Haftungsrisiken an dieser Stelle zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich jedem Verein, ein Impressum bereitzuhalten.
Was muss das Impressum enthalten?
Es gibt bestimmte Mindestanforderungen an das Impressum. Diese werden durch unseren Impressumsgenerator abgebildet. Dazu gehören vor allem:
- Vereinsname
- Name und Vorname der Vorstandsmitglieder
- Anschrift des Vereins
- einen Kontakt, unter dem man die verantwortliche Person oder den Verein schnell erreichen kann – elektronisch als auch nicht elektronisch. In der Regel sind das E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
- Vereinsregisternummer
- Umsatzsteuer-ID
Video: So funktioniert Smartlaw
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