Vereinssatzung
Gründen Sie mit dieser Satzung Ihren eigenen Verein. Die Satzung enthält alle Bestimmungen, die zur Eintragung in das Vereinsregister benötigt werden.
Sie können Bestimmungen zum Vereinszweck, der Mitgliedschaft und den Vereinsorganen individuell festlegen und so einen Verein ganz nach Ihren Vorstellungen gründen.
Was regelt eine Vereinssatzung?
- Sie können die Satzung zur Eintragung ins Vereinsregister verwenden, da sie alle dafür erforderlichen Mindestregelungen enthält
- Informationen zur Vereinsgründung, zur Eintragung ins das Vereinsregister
- Zudem können Sie die Bestimmungen zum Ein- und Austritt von Mitgliedern, zur Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren sowie zur Kündigungsfrist individuell gestalten
- Die Satzung können Sie problemlos auch für die Gründung eines gemeinnützigen Verein verwenden , da sie diesbezüglich alle erforderlichen Bestimmungen der Abgabenordnung enthält
- Das Dokument bekommen Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
- DSGVO-konform
Die Vereinssatzung als “Grundgesetz” des Vereins
Die Satzung ist die Hauptrechtsgrundlage des Vereins. Denn sie definiert den Verein und seinen Zweck. An ihr orientieren sich die Verwaltung und alle Tätigkeiten des Vereins. Damit es später nicht zu Uneinigkeiten über die Bestimmung und den Zweck des Vereins kommt, sollen diese in der Satzung so eindeutig und klar wie möglich bestimmt werden.
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Soll der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden?
Für die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister bedarf es einer Satzung, die alle gesetzlichen Mindestangaben enthält. Zu diesen Mindestanforderungen gehören unter anderem Bestimmungen zum Zweck, Namen und Sitz des Vereins. Auch Regelungen zur Mitgliedschaft, wie über Ein- und Austritt und die Beitragserhebung, müssen in der Satzung enthalten sein. Zudem müssen die Zusammensetzung, die Beschlussfassung etc. des Vorstandes sowie der Mitgliederversammlung geregelt sein. Außerdem bedarf es zur Eintragung sieben Gründungsmitglieder, die in der Gründungsversammlung anwesend sind.
Durch die Eintragung in das Register wird der Verein rechtsfähig. Er kann so zum Beispiel selbst Eigentümer eines Grundstücks werden und steht auch als solcher im Grundbuch. Dies hat den Vorteil, dass der Verein so vom Mitgliederwechsel unabhängig ist. Die Eintragung hat auch zur Folge, dass die Mitglieder des Vereins grundsätzlich nicht mehr persönlich für die Verbindlichkeiten des Vereins haften - die Haftung ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.
Handelt es sich um einen gemeinnützigen und somit steuerbegünstigten Verein?
Die Bestimmung, ob es sich um einen gemeinnützigen (Gemeinnützgkeit in diesem Sinne meint gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig) Verein handelt oder nicht, hat vor allem steuerrechtliche Konsequenzen. Denn ein gemeinnütziger Verein genießt Steuervergünstigungen. Gemeinnützig bedeutet, dass durch die Vereinsarbeit die Allgemeinheit materiell, geistig und/oder sittlich gefördert wird.
Die Mitglieder und Organe des Vereins
Ein Verein lebt davon, dass er Mitglieder hat, die sich aktiv am Vereinsleben beteiligen. Alle Mitglieder haben das Recht, an der Umsetzung des Vereinszwecks mitzuwirken. Dies betrifft z. B. die Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen sowie an Wahlen der Mitgliederversammlung. Gleichzeitig besteht auch eine Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern.
Die Mitgliederversammlung sowie der Vorstand leiten und verwalten den Verein. Ihre Zuständigkeiten werden in der Satzung festgelegt. Ihr Handeln orientiert sich an demokratischen Grundsätzen und soll für alle Mitglieder so transparent und nachvollziehbar wie möglich erfolgen.
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