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Antrag auf Vereinsmitgliedschaft

Erstellen Sie den für Ihren Verein passenden Mitgliedsantrag. Bestimmen Sie selbst, welche Daten Sie von Ihren potenziellen Vereinsmitgliedern erfassen wollen.

Das Dokument bildet Ihre individuellen Beitragsregelungen optimal ab und wird bei Bedarf durch ein SEPA-Lastschriftmandat ergänzt.

Erstellen Sie einen Mitgliedsantrag für Ihren Verein

  • Mit diesem Dokument können Sie als Verein ein individualisiertes Formular für Ihre zukünftigen Mitglieder erstellen. Das Dokument richtet sich aber nicht an Einzelpersonen, die von sich aus einen Antrag auf Mitgliedschaft für einen bestimmten Verein stellen wollen.

  • Den fertigen Antrag können Sie direkt an Ihre potenziellen Vereinsmitglieder übergeben, die nur noch ihre persönlichen Daten eintragen müssen
  • Geregelt werden Mitgliedsbeiträge und die Aufnahme in den Verein
  • Sofern gewünscht wird mit dem Antrag direkt ein SEPA-Lastschriftmandat verbunden
  • Den fertigen Antrag erhalten Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

  • DSGVO-konform

Was gilt es beim Mitgliedsbeitrag zu beachten?

Die Mitgliedsbeiträge können für verschiedene Gruppen unterschiedlich ausgestaltet und im Dokument entsprechend aufgeführt werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Differenzierungen zuvor von der Mitgliederversammlung Ihres Vereins beschlossen wurden.

Erstellen Sie jetzt einen Mitgliedsantrag für Ihren Verein!

Was gilt es bei der Aufnahmeregelung zu beachten?

Die Mitgliedschaft setzt sowohl die Beitrittserklärung durch das potenzielle Vereinsmitglied als auch die Aufnahmeerklärung durch den Verein voraus. Aus diesem Grund wird im “Antrag auf Vereinsmitgliedschaft” auf die Aufnahmeregelung durch den Verein hingewiesen.

Die Form der Aufnahmeerklärung kann grundsätzlich beliebig geregelt werden. Wie dies geregelt ist, ergibt sich aus der Satzung Ihres Vereins.

Was gilt es für das SEPA-Lastschriftmandat zu beachten?

Für das SEPA-Lastschriftmandat ist zu beachten, dass eine Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Mandatsreferenz erforderlich sind.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen, eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers einer Lastschrift. Sie wird durch die Deutsche Bundesbank über ein kostenloses, elektronisches Antragsverfahren erteilt.

Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z.B. Rechnungsnummer oder Kundennummer) und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz können Sie, sofern Ihnen diese bereits bekannt sind, entweder direkt angeben, sodass sie automatisch ins Dokument übernommen werden, oder später in das ansonsten fertige Dokument nachtragen.

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Video: So funktioniert Smartlaw

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Veraltete Verträge oder billige Mustervorlagen können aufgrund der Schnelllebigkeit des Arbeitsrechts viele Fehler oder unwirksame Klauseln beinhalten. Smartlaw-Dokumente bieten Sicherheit:

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