Anmeldung in das Vereinsregister
Melden Sie Ihren Verein im Vereinsregister an. Durch die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister wird Ihr Verein rechtsfähig und kann beispielsweise selbst Eigentümer eines Grundstücks werden oder eigenes Vermögen bilden.
Erstellen Sie mit uns Ihren Erstanmeldungsantrag und teilen Sie dem Registergericht alle notwendigen Informationen mit, damit die Anmeldung reibungslos abläuft.
Das bieten wir Ihnen
- Erstellen Sie einen Antrag, der alle erforderlichen Informationen zur Erstanmeldung Ihres Vereins enthält
- Sie erhalten Informationen und Praxistipps zur Eintragung in das Vereinsregister
- Individuelle Bestimmungen zur Anmeldung Ihrer Vorstandsmitglieder je nach Ausgestaltung Ihrer Vereinssatzung
- Den fertigen Antrag bekommen Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
- DSGVO-konform
Welche Vorteile hat die Anmeldung im Vereinsregister für einen Verein?
Durch die Eintragung in das Register wird der Verein rechtsfähig und erhält den Zusatz e.V. Dies bedeutet unter anderem, dass die Mitglieder nicht selbst für den Verein haften sondern die Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt ist.
Außerdem kann der Verein nach der Eintragung und durch den Erwerb der Rechtsfähigkeit z.B. auch selbst Eigentümer eines Grundstücks werden und steht als solcher dann im Grundbuch. Dies hat den Vorteil, dass der Verein so vom Mitgliederwechsel unabhängig ist. Außerdem werden Fördermittel, Zuschüsse und Zuwendungen von öffentlichen oder privaten Geldgebern häufig nur an rechtsfähige Körperschaften vergeben.
Anmeldung in das Vereinsregister
Welche Voraussetzungen müssen für einen erfolgreichen Antrag erfüllt sein?
Für die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister bedarf es einer Satzung, die alle gesetzlichen Mindestangaben enthält. Eine solche Satzung können Sie ebenfalls mit uns erstellen. Die Satzung muss im Rahmen einer Gründungsversammlung beschlossen werden - dies sollten Sie in einem Gründungsprotokoll festhalten. Außerdem benötigen Sie für die Eintragung im Vereinsregister mindestens ein Vorstandsmitglied, das für den Verein vertretungsberechtigt ist.
Hierbei sind unterschiedliche Konstellationen, von der Einzel- bis zur Gesamtvertretung möglich. Sie können alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder mit ihren jeweiligen Funktionen (z.B. Schatzmeister oder Schriftführer) über unseren Antrag beim zuständigen Registergericht anmelden.
Wichtig: Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder auf dem Eintragungsantrag müssen beglaubigt werden. Hierfür ist allgemein der Notar am Vereinssitz zuständig.
Anmeldung in das Vereinsregister
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