Untermiete - Bitte um Zustimmung des Vermieters
Möchten Sie als Hauptmieter ein oder mehrere Zimmer untervermieten, dann benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters. Ohne Zustimmung droht die Kündigung des Mietvertrages. Hier erstellen Sie einfach und schnell ein fertiges Anschreiben mit der Bitte um Zustimmung zur Untervermietung an Ihren Vermieter.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie?
- Erstellen Sie ein individuelles Anschreiben an Ihren Vermieter mit der Bitte um Zustimmung zur Untervermietung
- Verwendbar bei befristeter oder unbefristeter Untervermietung eines oder mehrerer Zimmer
- Erhalten Sie Erklärungen, wann Sie als Mieter einen Anspruch auf Untervermietung haben
- Als Smartlaw-Abo-Kunde bleiben Sie über spätere Rechtsänderungen immer informiert
- Sie erhalten ein einsatzbereites Dokument in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).
Warum Smartlaw?
Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.
Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.
Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.
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Erstellen Sie jetzt ein Anschreiben an Ihren Vermieter mit der Bitte um Zustimmung zur Untermiete
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Der Ärger für Vermieter lauert oft im Kleingedruckten des eigenen Mietvertrages. So sind in den letzten Jahren tausende Betroffene auf Renovierungskosten sitzengeblieben, die eigentlich Mieter hätten tragen sollen. Mit Smartlaw erkennen Sie rechtliche Stolperfallen, können rechtzeitig vorbeugen und bleiben immer auf dem Laufenden.
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Untervermietung nicht ohne Zustimmung des Vermierters
Aus zahlreichen Gründen kann ein Mieter ein Interesse daran haben, ein oder mehrere Zimmer seiner angemieteten Wohnung Dritten als Untermieter weiterzuvermieten. Falls Sie eine solche Untervermietung in Ihrer Wohnung vornehmen möchten, müssen Sie Ihren Vermieter vor Unterzeichnung des Untermietvertrages um Zustimmung zur Untervermietung bitten. Wenn Sie als Hauptmieter ein berechtigtes Interesse an einer solchen Untervermietung haben und keine wichtigen Gründe entgegenstehen, z.B. der Untermieter den Hausfrieden stören könnte, haben Sie grundsätzlich sogar einen Anspruch auf die Zustimmung.
Wenn Sie ein Zimmer ohne Zustimmung des Vermieters weitervermieten, gefährden Sie Ihr Mietverhältnis. Unter Umständen kann die unberechtigte Untervermietung sogar zur Kündigung führen und mögliche Haftungsrisiken nach sich ziehen.
Unser Anschreiben können Sie bequem von zu Hause aus Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen und sich damit rechtlich absichern.
Den passenden Untermietvertrag können Sie bei uns ebenfalls erstellen.
Für den Fall, dass Sie für eine bestimmte Zeit abwesend sind, und Ihr Wohnung nicht selbst nutzen, müssen Sie Ihren Vermieter um Zustimmung zur Zwischenvermietung bitten.
Wann ist dieses Anschreiben anwendbar?
Bitte beachten Sie nochmals, dass das hier zu erstellende Anschreiben auf Zustimmung zur Untervermietung ausschließlich auf folgende Konstellation ausgerichtet ist:
Es handelt sich um den Antrag an den Hauptvermieter auf Zustimmung zu einer zeitlich befristeten oder nach Wahl unbefristeten Untervermietung eines oder mehrerer Zimmer in einer ansonsten gemeinschaftlich mit dem Hauptmieter zu nutzenden Wohnung. Das Anschreiben ist nur für einen Hauptmieter geeignet, der eine natürliche Person, also insbesondere keine Gesellschaft, ist.
Erlaubnis des Hauptvermieters ist unumgänglich
Bitte beachten Sie, dass vor Abschluss des Untermietvertrages, d.h. dessen Unterzeichnung durch beide Seiten, zwingend die Zustimmung des Hauptvermieters einzuholen ist, mit der er die Untervermietung eines oder mehrerer Zimmer der Wohnung durch den Hauptmieter an den Untermieter genehmigt.
Liegt diese Zustimmung nicht vor, kann der Hauptmieter sich u. a. unter Umständen schadensersatzpflichtig, insbesondere gegenüber dem Untermieter, machen, wenn er trotz der Vereinbarung im Untermietvertrag das Zimmer doch nicht überlassen darf oder sich dem Risiko einer Kündigung des Hauptvermieters aussetzen. Ggf. kann der Hauptvermieter einen Untermietzuschlag verlangen. Die positive schriftliche Rückantwort des Vermieters sollte deshalb zwingend vor Unterzeichnung abgewartet werden. Den Untermietvertrag mit dem Untermieter können Sie bei Smartlaw ebenfalls erstellen.
Was ist bei mehreren Vertragsparteien zu beachten?
Wenn mehrere Hauptvermieter die Wohnung an den Hauptmieter vermieten, muss vorab die Zustimmung sämtlicher Hauptvermieter eingeholt werden. Zudem müssen sämtliche Hauptmieter die Zustimmung beantragen.
Berechtigtes Interesse an der Untervermietung
Soweit ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung vorliegt, wie z.B. Reduzierung der Wohnkosten wegen verringertem Einkommen oder Auszugs eines vorherigen Mitmieters, kann der Mieter einen - bei Erfüllung der Voraussetzungen - einklagbaren Anspruch auf Erteilung der Zustimmung gegenüber den Vermieter gemäß §553 BGB haben, soweit der Hauptvermieter die Erlaubnis unberechtigt verweigert. Der Grund für diese Regelung liegt darin, dass auch der Mieter seine Wohnung behalten können muss, den wirtschaftliche oder persönliche Umstände zwingen würden, die Wohnung aufzugeben, wenn er nicht einen Untermieter mit aufnimmt. Dies gilt wiederum nicht, wenn insbesondere in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund für eine Ablehnung vorliegt oder die Wohnung überbelegt würde. Die Gründe müssen zudem nach Abschluss des Hauptmietvertrages entstanden sein. Selbstverständlich kann der Hauptmieter auch ohne ein berechtigtes Interesse, die Zustimmung zur Untervermietung von seinem Hauptvermieter erbitten. Im Falle der unberechtigten Erlaubnisverweigerung hat der Hauptmieter dann jedoch nur die Möglichkeit, das Mietverhältnis zu kündigen und ggf. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hauptvermieter geltend zu machen.