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Vertrag freier Mitarbeiter

Für Projekte und Aufgaben, für die im Unternehmen keine Kapazitäten vorhanden sind oder das nötige Wissen fehlt, bietet es sich an, freie Mitarbeiter zu engagieren. Diese sind keine Arbeitnehmer und werden vom Gesetz auch nicht so behandelt. Dennoch ist Vorsicht geboten. Wenn es um die Vertragsgestaltung geht, dann sollte eine Scheinselbstständigkeit vermieden werden.

Welche Möglichkeiten bietet der Vertrag für freie Mitarbeit und was sollte man beachten?

  • Dieser Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom freien Mitarbeiter selbst erstellt werden
  • Beschreiben Sie den Auftrag genau, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden
  • Individuelle Vergütung: Pauschalhonorar, Stunden- oder Tagessatz können gewählt werden
  • Regeln Sie optional die Erstattung von Reisekosten
  • Verpflichten Sie Ihren freien Mitarbeiter zur Verschwiegenheit
  • Nutzen Sie die Möglichkeit zur Einräumung von Nutzungsrechten wie etwa Urheberrechten oder Patenten
  • Sie erhalten einen einsatzbereiten Freelancer-Vertrag in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

So funktioniert die Vertragserstellung mit Smartlaw

  • Bequeme Vertragserstellung ohne langes Formulieren: Sie beantworten nur einige Fragen zum Auftrag
  • Besser als ein Muster: Nutzen Sie die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten und erstellen Sie Ihren Vertrag für freie Mitarbeiter ganz individuell
  • Viele nützliche Praxistipps: Sie erhalten u. a. Hinweise zur Vermeidung der Scheinselbstständigkeit
  • Immer nach aktuellem Recht: Alle Inhalte des Vertrages werden regelmäßig von renommierten Anwälten überprüft, bei relevanten Änderungen werden Sie als Abo-Kunde informiert

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Warum Smartlaw?

Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

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Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

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Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

Was ist ein freier Mitarbeiter?

Freie Mitarbeiter, häufig auch Freelancer genannt, sind rechtlich nicht als Arbeitnehmer einzustufen. Das Arbeitsrecht und die lohnsteuerrechtlichen Gesetze gelten für sie nicht. Freelancer sind auch nicht sozialversicherungspflichtig. Sie sollten ebenfalls nicht mit Freiberuflern, wie etwa Rechtsanwälten, Journalisten oder Ärzten, verwechselt werden.

Typische Leistungen für einen freien Mitarbeiter sind beispielsweise die Konzeption und Durchführung von Schulungen, der Entwurf einer Rede oder die Anfertigung einer Übersetzung.

Ein freier Mitarbeiter führt den ihm erteilten Auftrag in eigener Verantwortung durch. Dabei ist der Auftraggeber gegenüber dem freien Mitarbeiter nicht weisungsbefugt, d. h. er darf weder hinsichtlich der Art und Weise noch hinsichtlich Ort und Zeit der Durchführung des Auftrags Anweisungen erteilen.

Vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit

In der Praxis entspricht die Tätigkeit von Freelancern oft einem Arbeitsverhältnis. Sie werden in Unternehmen tatsächlich wie Arbeitnehmer eingesetzt bzw. von dem Auftraggeber wie Arbeitnehmer behandelt. Dann liegt laut Arbeitsrecht eine sogenannte „Scheinselbstständigkeit“ vor. Eine Scheinselbstständigkeit kann für den Auftraggeber ein großes Risiko darstellen und zu hohen Kosten führen, vor allem sozialversicherungs- und steuerrechtlich.

Statusfeststellungsverfahren für Freelancer

Sie können als Auftraggeber den Status des Mitarbeiters durch einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 7a SGB IV feststellen lassen. Ein Antrag auf Feststellung der Sozialversicherungspflicht würde Sicherheit über den Status des Mitarbeiters bringen und kann auch vom freien Mitarbeiter selbst gestellt werden. Der Antrag sollte innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung für den Auftraggeber gestellt werden.

Der freie Mitarbeiter sollte sich für den Zeitraum seiner Beschäftigung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit absichern sowie eine Altersvorsorge treffen; diese Absicherungen müssen mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. Dies sollte auch dem Auftraggeber entsprechend nachgewiesen werden.

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