Vermächtnis
- Regeln Sie jetzt schon Ihren Nachlass
- Vermachen Sie einzelne Gegenstände oder Geldbeträge
Vermächtnis: Einzelne Gegenstände oder Geldbeträge vererben
- Nutzen Sie dieses Vermächtnis, wenn die gesetzliche Erbfolge bestehen bleiben soll
- Ebenfalls als ergänzendes Testament einsetzbar
- Abfrage, ob vorherige Testamente erhalten bleiben sollen
- Vermachen Sie einzelne Gegenstände, wie etwa Auto, Schmuck oder einen Geldbetrag
- Entscheiden Sie, wie Ihr letzter Wille durchgesetzt werden soll (sog. Testamentsvollstreckung)
- Verhindern Sie mit einer Schiedsklausel langjährige und öffentliche Prozesse um das Erbe
- Auf Wunsch Rechtswahlklausel zur Vermeidung der Anwendung ausländischen Rechts
So erstellen Sie Ihr Vermächtnis mit Smartlaw
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Sie beantworten nur einige Fragen, Ihr Vermächtnis wird erstellt und ist sofort einsetzbar. - Mehr Wissen
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Sie erhalten ein ausformuliertes und einsatzbereites Vermächtnis in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).
Video: So funktioniert Smartlaw
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Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich, mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.
Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.
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Weitere Informationen zu diesem Vermächtnis
Wenn die gesetzliche Erbfolge bereits Ihren Vorstellungen entspricht, Sie aber einzelne Gegenstände wie Autos, Gemälde oder die Briefmarkensammlung, aber auch Geldbeträge oder Grundstücke bestimmten Personen hinterlassen wollen, müssen Sie kein umfassendes Testament mit Erbeinsetzung errichten. Hierzu genügt es, diese Gegenstände mit einem Vermächtnis den jeweiligen Personen zu hinterlassen.
Das Vermächtnis ist ebenfalls für Sie geeignet, wenn Sie bereits ein Testament errichtet und Erben festgelegt haben, dieses aber noch um einzelne Vermächtnisse ergänzen wollen.
Damit Ihr Vermächtnis wirksam ist, müssen Sie es lediglich noch einmal per Hand abschreiben und unterschreiben.
Sie können vorab prüfen, wer Sie beerbt, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt. Weiterhin bieten wir Ihnen zahlreiche Testamente mit Erbeinsetzung für Einzelpersonen, Geschiedene oder Unternehmer, sowie Testamente mit gegenseitiger Erbeinsetzung für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
Wenn Sie noch nicht wissen, welches das ideale Testament für Sie ist, helfen wir Ihnen mit dem Frage-Antwort-Dialog "Welches Testament ist das richtige für mich?" bei der Auswahl.