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GmbH-Gründung: Was sie kostet und wie Sie dabei sparen können

Unternehmen gründen 14. September 2017
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GmbH-Gründung: Was sie kostet und wie Sie dabei sparen können

© SFIO CRACHO / adobe.stock.com

Möchten Sie eine GmbH gründen, entstehen dabei Notar- und Gerichtskosten. Bei uns erfahren Sie, welche es sind und wie sie reduziert werden können.

Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die in der Praxis beliebteste Gesellschaftsform. Die Gesellschaft wird durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Eintragung ins Handelsregister gegründet. In diesem Zusammenhang entstehen Notar- und Gerichtskosten. Diese lassen sich jedoch mit ein wenig Eigeninitiative reduzieren.

Wie wird eine GmbH gegründet?

Eine GmbH kann durch eine Person allein oder durch zwei oder mehrere Personen gegründet werden. Die Gründung setzt ein Mindestkapital (sogenanntes Stammkapital) von 25.000 Euro voraus. Sie vollzieht sich in folgenden Schritten:

  • Es muss ein Gesellschaftsvertrag errichtet werden. Dieser bedarf der notariellen Form.
  • Der Gesellschaftsvertrag ist Teil des Gründungsprotokolls, das neben dem Vertrag auch die Gesellschafterliste und die Bestellung der Geschäftsführung enthält.
  • Bevor der Notar die Gründung der GmbH beim Handelsregister anmeldet, verlangt er den Nachweis, dass die Gesellschafter ihre Stammeinlagen zumindest zur Hälfte auf das Geschäftskonto der Gesellschaft eingezahlt haben.
  • Ist die Einzahlung erfolgt, meldet der Notar die Gründung der GmbH beim Handelsregister an.
  • Liegen die materiellen und formellen Voraussetzungen vor, wird die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen und die Eintragung bekannt gemacht.

In 10 Schritten zum eigenen Unternehmen: Zur Checkliste für Gründer

Für welche Vorgänge im Rahmen der Gründung einer GmbH entstehen Kosten?

Beim Notar entstehen insbesondere Kosten für

  • den Entwurf und die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags,
  • den Entwurf und die Beurkundung des Beschlusses über die Geschäftsführerbestellung,
  • den Entwurf der Anmeldung nebst Beglaubigung der Unterschrift,
  • die Übermittlung strukturierter Daten und
  • die Überwachung der Stammkapitaleinzahlung.

Hinzu kommen Auslagen für Telefon und Porto sowie die Mehrwertsteuer.

Neben Notargebühren fallen im Rahmen der Eintragung der GmbH ins Handelsregister noch Gerichtsgebühren an.

Was kostet die Erstellung und die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch den Notar?

Für den Entwurf und die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags fällt regelmäßig eine 2,0-fache Gebühr an. Wird die GmbH nur von einer Person errichtet, entsteht lediglich eine 1,0-fache Gebühr. Die entstehenden Notarkosten richten sich nach der Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft. Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro kommt der Mindestwert von 30.000 Euro zum Tragen.

 Gründet eine Person eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro beträgt die Gebühr 125 Euro. Gibt es zwei oder mehrere Gründungsgesellschafter, sind 250 Euro Notargebühr fällig. Beträgt das Stammkapital 100.000 Euro werden bei einer Einpersonen-GmbH 273 Euro, bei einer GmbH mit zwei oder mehreren Gesellschaftern 546 Euro fällig.

Was kosten der Entwurf und die Beurkundung des Beschlusses über die Bestellung des Geschäftsführers?

Bei der Gründung der GmbH muss auch der Geschäftsführer bestellt werden. Der Entwurf und die Beurkundung des Beschlusses über die Geschäftsführerbestellung werden regelmäßig vom Notar veranlasst.

 Bei einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro fällt zusätzlich zur Gründungsgebühr von 125 Euro eine zusätzliche 2-fache Gebühr von 250 Euro an.

Bei einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern fällt keine gesonderte Gebühr an. Vielmehr werden die Gegenstandswerte von Gründung und Geschäftsführerbestellung zusammengerechnet. Aus diesem Wert wird dann eine 2-fache Gebühr ermittelt.

 Bei einer GmbH mit zwei oder mehreren Gesellschaftern und einem Stammkapital von 25.000 Euro beträgt der Gegenstandswert 60.000 Euro. Aus diesem Wert wird für die Gründung der GmbH und der Geschäftsführerbestellung eine 2-fache Gebühr berechnet. Diese beträgt 384 Euro. Die Gründungsgebühr von 250 Euro für Erstellung und die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist darin bereits enthalten und entfällt deshalb.

Lesen Sie auch unseren Rechtstipp: Welche Pflichten hat ein GmbH-Geschäftsführer?

Was kostet der Entwurf der Handelsregisteranmeldung nebst Beglaubigung der Unterschrift durch den Notar?

Für den Entwurf der Handelsregisteranmeldung nebst Beglaubigung der Unterschrift ist eine 0,5-fache Gebühr fällig.

 Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro sind das 62,50 Euro. Beträgt das Stammkapital 100.000 Euro werden 136,50 Euro fällig.

Der Notar muss die Daten der Gesellschaft für das Handelsregister in einem Datensatz in XML bereitstellen. Dafür wird eine weitere 0,3-fache Gebühr fällig.

 Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro sind das 37,50 Euro. Beträgt das Stammkapital 100.000 Euro werden 81,90 Euro fällig.

Was kostet die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister?

Für die Eintragung in das Handelsregister erhebt das Registergericht nach der Handelsregisterverordnung eine Pauschalgebühr von 150 Euro.

Von welchen Gesamtkosten muss bei einer GmbH-Gründung mit einem Stammkapital von 25.000 Euro ausgegangen werden?

Neben den oben genannten Tätigkeiten übernimmt der Notar regelmäßig noch weitere Aufgaben, um die ordnungsgemäße Errichtung der GmbH zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere der Entwurf der Gesellschafterliste und die Abstimmung der Firmierung mit der Industrie- und Handelskammer sowie die Überwachung der Stammkapitaleinzahlung durch die Gesellschafter. Für eine solche Rund-um-Betreuung entstehen dann zusätzliche Kosten.

Insgesamt entstehen in diesem Fall bei einer GmbH-Gründung mit einem Stammkapital von 25.000 Euro folgende Notar- und Gerichtsgebühren:

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Notar- und Gerichtsgebühren bei einer GmbH-Gründung

Auf alle notariellen Kosten fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an.

Die Gründungskosten können unmittelbar dem Stammkapital entnommen werden, wenn die Satzung der Gesellschaft dies so vorsieht. In diesem Fall kann die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.

Wie Sie bei der Gründung Ihrer GmbH sparen können

Möchten Sie die Gründungskosten Ihrer GmbH reduzieren, lohnt es sich, ein paar der genannten Aufgaben des Notars selbst zu übernehmen.

Erstellen Sie den Gesellschaftsvertrag selbst

Der Gesellschaftsvertrag stellt das Grundgerüst der GmbH dar und regelt die grundlegenden Verhältnisse der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. Mit Smartlaw können Sie Ihren Gesellschaftsvertrag für Ihre GmbH oder Ein-Personen-Gesellschaft einfach selbst erstellen und Notarkosten sparen. Juristische Vorkenntnisse benötigen Sie dafür nicht!

Entwerfen Sie den Beschluss zur Bestellung des Geschäftsführers selbst

Wenn Sie den Beschluss zur Bestellung der Geschäftsführer selbst entwerfen, wird dieser nicht mit in die Gründungsurkunde aufgenommen und nach der Erstellung separat unterschrieben. In diesem Fall sparen Sie die Kosten für die Erstellung des Beschlusses und müssen lediglich für die notarielle Beurkundung zahlen.

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, den Beschluss in nur wenigen Schritten selbst zu erstellen! Die mit Smartlaw erstellten Beschlüsse entsprechen den Anforderungen der Amts- bzw.Registergerichte.

Erstellen Sie die Gesellschafterliste selbst

Die Gesellschafterliste muss alle notwendigen Informationen zu den Gesellschaftern des Unternehmens enthalten. Da sich der Umfang einer Gesellschafterliste in der Regel in Grenzen hält, kann Sie auch problemlos vom Gründer selbst entworfen werden. Mit unserem Frage-Antwort-Dialog erstellen Sie eine Gesellschafterliste für Ihr Unternehmen in wenigen Minuten.

Erstellen Sie den Entwurf für die Handelsregisteranmeldung selbst

Haben Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen, gilt es als offiziell gegründet. Das Dokument für die Handelsregisteranmeldung enthält alle für den Ersteintrag notwendigen, vom Geschäftsführer zu leistenden Versicherungen und Erklärungen. Die Erstellung dieses Dokumentes können Sie ebenfalls selbst in die Hand nehmen. Mit Smartlaw erstellen Sie eine rechtssichere und auf Ihren Gesellschaftsvertrag zugeschnittene, nach dem Stand der aktuellen Rechtsprechung erstellte, Handelsregisteranmeldung.

Pauschalen konkret abrechnen lassen

Ebenfalls lassen sich Kosten sparen, wenn Sie den Notar bitten, die Kosten für Post und Telekommunikation nicht pauschal, sondern konkret abzurechnen und den Notar nicht mit der Überwachung des Stammkapitals beauftragen.