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Gründungsvollmacht

Je mehr Gesellschafter das Unternehmen hat, desto schwieriger gestaltet es sich, einen geeigneten Termin zur Gründung zu finden. Mit einer Gründungsvollmacht verhindern Sie Verzögerungen beim Unternehmensstart, die entstehen können, wenn ein Gesellschafter bei der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages nicht zugegen sein kann.

Diese Vollmacht berechtigt zur Vertretung bei der Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt).

Was regelt diese Gründungsvollmacht?

  • In nur wenigen Schritten erstellen Sie eine fertige Gründungsvollmacht
  • Sie erhalten eine eindeutige und formwirksame Vollmachtsurkunde zur Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt)
  • Bevollmächtigen Sie Ihre Vertrauensperson zur Ausführung aller mit der Gründung verbundenen Handlungen, z. B. Handelsregistereintrag, Berufung des Geschäftsführers, etc.
  • Sichern Sie Ihre Interessen durch einen Widerrufsvorbehalt
  • Sie erhalten ein fertig formuliertes PDF- oder Word-Dokument
  • Nur noch ausdrucken, unterschreiben und beim Notar vorlegen!
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

Achtung:

Um wirksam zu sein, muss die Gründungsvollmacht notariell beglaubigt sein.

Warum Smartlaw?

Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

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Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

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Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

Vollmacht zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

Um den Unternehmensstart nicht zu verzögern, kann sich ein Gesellschafter bei der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) lässt es ausdrücklich zu, dass der Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag nicht selbst unterzeichnet, sondern sich durch eine andere Person vertreten lässt.

Dabei ist zu beachten, dass die Bevollmächtigung nicht formfrei erteilt werden darf, sondern der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedarf. Wurde gegen das Formerfordernis verstoßen, so gilt der Gesellschafter nicht als wirksam vertreten. Bei einer Einmanngründung hat dies die Nichtigkeit des Errichtungsgeschäftes zu Folge, hingegen wird die Errichtung bei der Mehrpersonengesellschaft schwebend unwirksam.

Wir bieten Ihnen eine Vollmachtsurkunde, die frei von Formfehlern ist und - sofern notariell beglaubigt - eine wirksame Bevollmächtigung herbeiführt.

Sie haben auch die Möglichkeit, eine Vollmacht für die Gesellschafterversammlung zu erstellen.

Notarielle Beglaubigung

Die Bevollmächtigung darf nicht formfrei erteilt werden, sondern bedarf der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung. Wird gegen das Formerfordernis verstoßen, so handelt der Vertreter ohne Vertretungsmacht. Bei einer Einmanngründung hat dies die Nichtigkeit des Errichtungsgeschäftes zu Folge. Bei einer Mehrpersonengesellschaft wird die Gründung schwebend unwirksam. Sie kann jedoch durch den Vertretenen nachträglich genehmigt werden, wobei diese Genehmigung ebenso in notariell beglaubigter oder beurkundeter Form zu erfolgen hat.

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