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Feuerwerk im Stadion: Fußballfan muss Schadensersatz zahlen

Sport & Freizeit 29. September 2016
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Feuerwerk im Stadion: Fußballfan muss Schadensersatz zahlen

© ezoom / fotolia.com

Ein Stadionbesuch kann richtig teuer werden: Brennt ein Fan im Stadion Pyrotechnik ab, haftet er für eine daraus resultierende Verbandsstrafe.

Bei einem Heimspiel im RheinEnergie Stadion in der 2. Bundesliga, zündete ein Fußballfan einen Knallkörper und warf ihn in die Menge. Sieben Zuschauer wurden dabei verletzt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängte deswegen und wegen vier weiterer Vorfälle bei anderen Spielen eine Verbandsstrafe gegen den 1. FC Köln als ausrichtenden Verein. Die Strafe betrug € 80.000.-, zusammengesetzt aus einer Geldstrafe in Höhe von € 50.000.- und einer Bewährungsauflage mit dem Inhalt, weitere € 30.000.- für Gewaltprävention sowie für die Ermittlung konkreter Täter bei Fußballspielen einzusetzen. Der 1. FC Köln verlangt von dem Fan Schadensersatz in Höhe von € 30.000.- für das Zünden des Knallkörpers.

Der Bundesgerichtshof gab dem Fußballverein in der Sache Recht. Wer im Fußballstadion Randale macht, haftet, wenn dem Verein dafür Verbandsstrafen auferlegt werden. Fußballvereine können also bei ihren Fans Regress nehmen, wenn diese das Fußballspiel massiv stören, indem sie zum Beispiel Böller entzünden. Denn mit dem Kauf des Tickets verpflichtet sich der Fan, sich an die Stadionregeln zu halten.

Verstößt er gegen diese Regeln und bekommt der Verein daher eine hohe Strafe auferlegt, kann er den Fan zur Zahlung heranziehen. Denn die Strafe wird nur aufgrund des Fehlverhaltens des Fans auferlegt. Nach Auffassung der Richter verursacht der Fan damit den finanziellen Schaden, der durch die Verbandsstrafe beim Verein entsteht.

Über die Höhe der Strafe hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden, das muss jetzt das Oberlandesgericht Köln noch klären.

(BGH, Urteil vom 22.9,2016, Az.: VII ZR 14/16)