Flächenangabe im Mietvertrag: »Wohn-/Nutzfläche« umfasst auch Kellerräume
Die Flächenangabe im Mietvertrag spielt insbesondere bei der Betriebskostenabrechnung und bei Mieterhöhungen eine wichtige Rolle. Deshalb kommt es auf die konkrete Vereinbarung im Vertrag an.
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