Steuern sparen mit Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen
Wie Ihnen der kaputte Spüler beim Steuernsparen hilft
Beispielsweise, wenn 2015 die Elektronik Ihrer Geschirrspülmaschine kaputtgegangen ist oder die Kühlschranktür plötzlich nicht mehr geschlossen hat und dafür extra ein Monteur von der Gerätefirma kommen musste.
Der hatte dann zwar in 10 Minuten den Schaden behoben, allerdings hat er Ihnen dafür noch Fahrtkosten auf die Rechnung gesetzt. Die Rechnung haben Sie ordentlich abgeheftet – mehr nicht. Falsch, denn Rechnungen für solche (steuerlich attraktiven!) haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistungen, die in Ihrem Eigenheim anfallen, gehören unbedingt in Ihre Steuererklärung.
Wie Sie 1200 € weniger Steuern nachzahlen müssen
Nach § 35 a Abs. 3 EStG können Sie 20 % der Reparaturkosten von Haushaltsgeräten als haushaltsnahe handwerkliche Tätigkeit von der Steuer absetzen. Maximal sind es pro Jahr und pro Haushalt zwar »nur« 1200 €, aber immerhin!
Beispiel: Der Monteur berechnet Ihnen für die Reparatur 80 € an Lohnkosten, 60 € an Fahrtkosten und € 35 an Materialkosten. Absetzbar sind jedoch nur 20 % der Lohn- und Fahrtkosten, also 28 € (= 20 % von 140 €).
Diese gesparten 28 € werden Ihnen direkt von Ihrem Nachzahlungsbetrag ans Finanzamt abgezogen. Müssten Sie also eigentlich 1568 € am Jahresende an Einkommenssteuer nachzahlen, sind es dank der Rechnung für die Reparatur Ihres Geschirrspülers nur noch 1540€.
Hätten Sie stattdessen einen neuen Geschirrspüler gekauft, hätten Sie damit keinen Cent an Steuern gespart.
Warum Sie über eine Badrenovierung nachdenken sollten
Viel spannender wird das Ganze steuerlich, wenn Sie beispielsweise in diesem Jahr Ihr Bad haben renovieren lassen und Ihre Handwerkerrechnung damit viel höher ausfällt. Zwar dürfen Sie pro Jahr nur 1200 € (das entspricht einer maximalen Rechnungssumme von 6000 €) als haushaltsnahe Handwerkerleistung geltend machen, aber Sie »schenken« dem Finanzamt wenigstens kein Geld!
Wie sich das Finanzamt an Ihrer Bügelhilfe beteiligt
Denken Sie schon länger über eine Haushaltshilfe nach, die Ihnen beim Bügeln oder im Garten hilft? Das fällt unter ein »haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis« und auch damit können Sie bis zu 510 € im Jahr an Steuern sparen, wenn Sie diese als geringfügig Beschäftigte angemeldet haben.
Übrigens: Bringen Sie Ihre Hemden in die Reinigung, hilft Ihnen das nicht beim Steuernsparen, denn »haushaltsnah« ist nicht nur tätigkeitsbezogen, sondern leider auch örtlich zu sehen! Lassen Sie jemanden nicht nur ein paar Stunden in der Woche bei sich im Haushalt arbeiten, können Sie mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis (z. B. einer Halbtagskraft) bzw. Dienstleistung (z. B. wenn eine Reinigungsfirma ins Haus kommt) sogar 4000 € im Jahr an Steuern sparen.