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Online-Händler: Passen Sie noch heute Ihr Impressum an!

E-Commerce 15. Februar 2016
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Online-Händler sollten in ihrem Impressum einen Link zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union einbinden, um Abmahnungen zu entgehen.

Online-Händler sind in aller Regel dazu verpflichtet, folgenden Link auf ihrer Homepage „leicht zugänglich” einzubinden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Dahinter verbirgt sich eine Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union.

Wer dazu verpflichtet ist und dem nicht nachkommt, kann von Wettbewerbern abgemahnt werden! Wir empfehlen Ihnen daher, den Link umgehend in Ihrem Impressum einzubetten. Dort ist er für Nutzer schnell und einfach zu finden und Sie erfüllen damit die Anforderung der „leicht zugänglichen“ Einbindung. Ein an die neue Gesetzgebung angepasste Impressum können Sie sofort hier erstellen.
Die Rechtsänderung ergibt sich aus der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Die Pflicht zur Verlinkung trat bereits am 09.01.2016 in Kraft, die Webseite als Ziel für die Verlinkung ist jedoch erst seit dem 15. Februar verfügbar.

Haben Sie sonst an alles gedacht? Mit dem Abmahn-Check von Smartlaw sind Sie auf der sicheren Seite.

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