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Fahrzeug eines Rasers kann sichergestellt werden

Auto & Verkehr 11. Oktober 2024
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Jag_cz / stock.adobe.com

Die Polizei darf ein Fahrzeug sicherstellen, wenn es sichere Anhaltspunkte gibt, dass der Fahrer erneut mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch die Straßen fährt.

Ein Autofahrer befuhr in der Innenstadt die Gegenfahrbahn, um mehrere Autos zu überholen. Dabei umfuhr er mit 120 km/h statt der erlaubten 50 km/h eine Verkehrsinsel linksherum. Kaum merklich langsamer fuhr er mit ca. 110 km/h an fünf Einmündungen, einer Kreuzung sowie an zwei Fußgängerübergängen vorbei. Anschließend wurde er beim Einbiegen in eine Straße von Polizeibeamten gestellt. Die Polizeibeamten kontrollierten ihn und stellten den Wagen sicher, um eine drohende Gefahr abzuwenden. Er sei nicht zum ersten Mal rücksichtslos durch die Straßen gerast. Außerdem zeigte der Fahrer sich unbeeindruckt von polizeilicher Ansprache und früheren Bußgeldbescheiden. Da die Polizisten weitere erhebliche Verkehrsverstöße unmittelbar befürchteten, stellten sie seinen Wagen sicher. Hiergegen wandte sich der Fahrer und beantragte die sofortige Herausgabe seines Fahrzeugs.

Das Verwaltungsgericht Neustadt gab den Polizeibeamten recht. Angesichts »des Geschehensablaufs, der persönlichen Verkehrshistorie und seiner Unbelehrbarkeit« hatten die Polizisten zu Recht eine konkrete Wiederholungsgefahr angenommen.

Um zu Verhindern, dass der Fahrer erneut mit seinem Fahrzeug durch die Straßen rast, durften die Polizei das Fahrzeug sicherstellen. Denn unmittelbar vorher hatte sich der Fahrer erheblicher Verkehrsverstöße schuldig gemacht und Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Er zeigte auch keinerlei Einsicht in sein Fehlverhalten. 

Das sofortige Herausgabeverlangen bezüglich des sichergestellten Fahrzeugs war somit nicht begründet. 

VG Neustadt, Beschluss vom 18.3.2024, 5 L 193/24.NW

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