Mietmangel: Was tun?
Kein Warmwasser, Schimmel, Ungeziefer oder ein Heizungsausfall? Als Mieter haben Sie ein Recht auf Beseitigung solcher Mietmängel. Mit dieser Mietmangelanzeige erfahren Sie, wie Sie dabei richtig vorgehen und wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter wirksam durchsetzen.
Welche Möglichkeiten bietet Ihnen diese Mangelanzeige?
- Sie erhalten Hilfe bei der Einschätzung, ob ein Mietmangel vorliegt
- Detaillierte Informationen zu Ihrem Mietminderungsrecht
- Hinweise zur fristlosen Kündigung und Selbstvornahme der Mangelbeseitigung
- Möglichkeit der Fristsetzung an den Vermieter zur Beseitigung der Mängel
- Ankündigung der Zahlung der Miete unter Vorbehalt
Ihre Vorteile mit der Mietmangelanzeige von Smartlaw
- Hohe Qualität
Der Frage-Antwort-Dialog und die Texte des Anschreibens wurden von erfahrenen Rechtsanwälten für Mietrecht entwickelt - Individuell
Gestalten Sie die Anzeige Ihres Mietmangels entsprechend Ihrer individuellen Situation - Zeit sparend & einfach
Beantworten Sie nur einige Fragen zu den auftretenden Mängeln und in wenigen Minuten ist Ihre Mangelanzeige fertig formuliert und einsetzbar - Immer aktuell
Das Dokument befindet sich auf dem aktuellsten Stand von Mietrecht und Rechtsprechung. Auf Fristen und Handlungsbedarf werden Sie als Smartlaw-Kunde stets hingewiesen. Profitieren Sie von nützlichen Praxistipps unserer Rechtsexperten und Top-Anwälte. - Unterschreiben & fertig!
Sie erhalten ein ausformuliertes und einsatzbereites Anschreibenin den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).
Erstellen Sie jetzt Ihre Mietmangelanzeige
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Recht haben. Sicher sein. Besser vermieten.
Der Ärger für Vermieter lauert oft im Kleingedruckten des eigenen Mietvertrages. So sind in den letzten Jahren tausende Betroffene auf Renovierungskosten sitzengeblieben, die eigentlich Mieter hätten tragen sollen. Mit Smartlaw erkennen Sie rechtliche Stolperfallen, können rechtzeitig vorbeugen und bleiben immer auf dem Laufenden.
Smartlaw-Rechtstipps für Vermieter
Mietrückstand, Eigenbedarf, Mietmängel, Streitereien unter Mietern oder Mieterhöhungen - als Vermieter ist man ständig mit Rechtsthemen konfrontiert.
Umso wichtiger ist es deshalb, im Notfall die richtigen Informationen zur Hand zu haben. Sichern Sie sich jetzt Zugriff auf exklusive Rechtstipps für Vermieter.
Wann liegt ein Mietmangel vor?
Die meisten Mieter kennen diese Situation: Es treten Probleme mit der Wohnung auf und es stellt sich die Frage, ob ein Mangel vorliegt und was man zu unternehmen hat, damit keine Nachteile entstehen.
Müssen Sie Modernisierungsmaßnahmen dulden? Was können Sie tun, wenn die eigene Gesundheit oder die Gesundheit der Familie durch die mangelhafte Wohnung gefährdet wird? Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen und zeigen Ihnen Ihre Rechte auf.
Oftmals möchte der Mieter die Miete noch nicht sofort mindern, um das Verhältnis zum Vermieter nicht zu belasten. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, dem Vermieter den Mangel sofort anzuzeigen, damit dieser den Mangel beheben und weitere, daraus resultierende Schäden vermeiden kann.
Wie viel Zeit Sie sich dabei lassen dürfen, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Unterlassen Sie jedoch die Mängelanzeige ganz oder zeigen Sie den Mangel erst viel zu spät an, gefährden Sie damit sogar Ihr Mietminderungsrecht.
Zeigen Sie den Mietmangel richtig an
Mit unserem Anschreiben zeigen Sie den Mangel an und erfüllen so Ihre Pflicht als Mieter und bewahren sich Ihre Rechte. Wenn Sie möchten, können Sie mit der Mängelanzeige dem Vermieter mitteilen, dass Sie die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlen.
Möchten Sie bereits jetzt Ihre Miete mindern, so finden Sie hier ein Anschreiben zur Mietminderung.
Was Sie bei der Mangelanzeige berücksichtigen sollten
Seit wann haben Sie Kenntnis der Mängel?
Kannten Sie den Mangel bereits bei Vertragsabschluss, so können sie grundsätzlich keine Mietminderung geltend machen. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, Sie also den Mangel hätten kennen müssen. War also etwa das Haus zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingerüstet und es war erkennbar, dass Bauarbeiten durchgeführt werden, so können Sie sich nach Einzug nicht auf eine Mietminderung wegen des Gerüsts und wegen Baulärms berufen.
Achtung! Es droht Ihnen eine Schadensersatzpflicht bei unterlassener Anzeige.
Vergrößert sich infolge der unterlassenen Anzeige der Schaden, müssen Sie unter Umständen sogar Schadensersatz leisten.
Fristsetzung an den Vermieter
Sie müssen dem Vermieter keine Frist zur Mängelbeseitigung setzen, denn Ihr Recht auf Mietminderung tritt nicht erst nach Ablauf einer solchen Frist, sondern "kraft Gesetzes" ein. Eine Fristsetzung empfiehlt sich trotzdem, da sie Voraussetzung für eine fristlose Kündigung des Mieters ist, die in Betracht kommt, wenn der Vermieter keine Abhilfe leistet. Laut Gesetz sollte die dem Vermieter gesetzte Frist zur Beseitigung des Mangels "angemessen" sein. Die Angemessenheit der Frist hängt insofern von der Art und Schwere des Mangels ab. Als Richtwert für die Frist können jedoch ca. 14 Tage angesetzt werden. Davon unabhängig ist es Ihre Pflicht, den Vermieter über den Mangel zu informieren. Erst ab Kenntniserlangung des Vermieters von Ihrem Mangel dürfen Sie nämlich die Miete mindern.
So beweisen Sie die Mängel richtig
Erstellen Sie, sofern es möglich ist, Fotos oder Videoaufnahmen von den Mängeln. Im Falle erheblichen Lärms sollten Sie ein Lärmprotokoll führen. Hierin müssen Sie die Uhrzeiten, Dauer und Ursache des Lärms so detailliert wie möglich dokumentieren, um für eine etwaige spätere Auseinandersetzung mit dem Vermieter gut gewappnet zu sein. Selbiges gilt in allen anderen ähnlich gelagerten Fällen, z. B. bei Warmwasserausfall.