Verträge kündigen & beenden
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17. Juni 2020
Keine Maklerprovision bei unwirksamer Verlängerung des Alleinauftrags
Einem Immobilienmakler kann grundsätzlich ein auf sechs Monate befristeter Alleinauftrag erteilt werden, der sich um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht binnen vier Wochen gekündigt wird. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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