NDA: Die eigene Geschäftsidee schützen
Was ist ein NDA?
Setzt man sich mit den Möglichkeiten, seine Geschäftsidee zu schützen, auseinander, trifft man schnell auf den Begriff NDA. Ein NDA, Non-Disclosure Agreement, oder auf deutsch Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet beide Seiten zur Geheimhaltung und zum Schweigen über vertrauliche Unternehmensinformationen.
Was kann eine NDA?
Jedem Gründer sollte vorher klar sein, dass die reine Geschäftsidee nicht geschützt werden kann, sofern es sich nicht um konkrete technische Verfahren oder Gegenstände handelt. Sie ist hierzulande grundsätzlich nicht schutzfähig. Weder das Urheberrecht noch das Patentrecht helfen hier weiter. Auch ein NDA kann das nicht leisten. Lediglich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bietet Gründern einen gewissen Schutz, um sich gegen Ideenklau zu wehren. So dürfte es unlauter sein, wenn sich jemand eine geheim gehaltene Information beschafft und damit das konkrete Business imitiert.
Was tun, wenn Geheimhaltung nötig wird?
Was also tun, wenn Gespräche mit potentiellen Investoren, Business Angels, Mentoren oder Dienstleistern anstehen, denen der Gründer die eigene Geschäftsidee vorstellen will? Steht man vor solch einem Gespräch, macht es Sinn ein NDA aufzusetzen, und beide Seiten zur Geheimhaltung und zum Schweigen über vertrauliche Unternehmensinformationen zu verpflichten.
Was muss das NDA enthalten?
Neben Präambel, die eine grobe, unjuristische Festlegung des Gegenstands der Verhandlungen beinhaltet, gehören eine Definition dessen, was die Geschäftspartner unter Geheimhaltung verstehen, die Vertragsdauer und die eventuellen Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche, die geltend gemacht werden können, dazu.
Wie erstellt man eine NDA?
Es gibt einige Punkte, die in einem NDA geklärt und festgehalten werden müssen:
Welche Informationen sollen geheim gehalten werden?
Wichtig für den Schutz der Informationen ist, vorher genau festzulegen, was Gegenstand der Gespräche oder Verhandlungen ist, und das so ausführlich wie möglich schriftlich im NDA festzuhalten. Dabei muss auch geklärt sein, was genau als vertraulich einzustufen ist.
Empfehlenswert ist hier insbesondere, vertrauliche Informationen zumindest exemplarisch aufzulisten, um bei möglichen späteren Streitigkeiten eine Auslegungshilfe zu haben.
Ab wann sollen die Informationen geheim gehalten werden?
Falls bereits vor der Unterzeichnung des NDA über die Geschäftsidee oder den Businessplan vertrauliche Auskünfte gegeben worden sind, sollte der Gründer in jedem Fall darauf hinwirken, dass auch diese durch eine entsprechende Regelung in der Geheimhaltungsvereinbarung geschützt sind.
Wie sollen Verstöße gegen die Geheimhaltung geahndet werden?
In der Regel ist es schwierig, einen konkreten Schaden nachzuweisen, wenn doch einmal eine vertrauliche Information seitens des Vertragspartners absichtlich oder nicht an einen Dritten weitergegeben wird.
Dr. Ralf-Michael Schmidt, Leiter des Legal Publishing von Smartlaw, empfiehlt hier: „Nutzen Sie die Möglichkeit eine flexible Vertragsstrafe einzusetzen, auch wenn eine fixe Vertragsstrafe eventuell eine höhere Abschreckungswirkung hätte. Bestehen Sie darauf, dass die Geheimhaltungsvereinbarung eine angemessene Vertragsstrafe vorsieht, da hierfür der Nachweis eines Schadens gerade nicht erforderlich ist.“
Mit einer flexiblen Vertragsstrafe kann der Gründer auch besser auf einen möglichen Verstoß reagieren und umgeht so das Risiko einer gegebenenfalls zu hoch angesetzten Vertragsstrafe, die ansonsten als unangemessen eingestuft wird.
Mit Smartlaw können Sie übrigens ganz einfach und rechtsicher Ihr NDA selbst erstellen.
Übrigens: Innerhalb des Unternehmens sind vertrauliche Unternehmensinformationen in der Regel bereits durch das gesetzlich verankerte Betriebsgeheimnis oder auch die im Arbeitsvertrag geregelte Verschwiegenheitsvereinbarung geschützt. Ein NDA brauchen Sie dann nicht.