Vermieter hat nach Umzugsschaden Anspruch auf vollständige Wiederherstellung
Beschädigt ein Mieter bei seinem Auszug den Fahrstuhl, muss er bzw. seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Und zwar in voller Höhe, auch wenn das sehr teuer ist. Ein Abzug „neu für alt“ findet nicht statt.
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