Enttäuschung über Hochzeitsfotos rechtfertigt kein Schmerzensgeld
Auch wenn die Eheleute nachvollziehbarerweise mit den aufgenommenen Hochzeitsfotos nicht zufrieden sind und diese eine riesige Enttäuschung darstellen, führt die Enttäuschung zu keinem Schmerzensgeldanspruch gegen den Fotografen.
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