Schlucken Sie auch zu viele Medikamente?
Eine neue Regelung soll nun Abhilfe schaffen und für mehr Arzneimittelsicherheit sorgen: Jeder gesetzlich Krankenversicherte, der mindestens drei Arzneimittel nehmen muss, hat ab dem 1. Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan („E-Health -Gesetz“, Gesetz für Sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen).
In diesem Plan soll der Arzt oder Apotheker alle Medikamente mit Namen, Wirkstoff, Stärke und Dosierung festhalten. Auch der Grund für die Einnahme und besondere Hinweise sollen eingetragen werden.
Zunächst erfolgt der Nachweis noch in Papierform, das heißt der Medikationsplan wird ausgedruckt. Zusätzlich sorgt ein Barcode auf dem Medikationsplan dafür, dass andere Ärzte oder Apotheken die Daten per Scanner einlesen können, wenn beispielsweise zukünftig weitere Medikamente dazukommen. Der Barcode enthält nämlich die Information des Plans in digitaler Form und vereinfacht so die Aktualisierung des Plans in Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern.
Ab 2018 sollen die Medikationspläne dann über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. Allerdings müssen Sie als Patient dem zustimmen.
In der Regel soll der Hausarzt für den Plan zuständig sein, haben Sie keinen, kann auch der Facharzt die Aufgabe übernehmen, der den Patienten hauptsächlich betreut. Ziel ist es, dass ein Arzt den Überblick über die insgesamt verordneten Medikamente behält. So sollen Fehler bei der Einnahme (z. B. Überdosierungen) sowie unerwünschte Wechselwirkungen verhindert werden.
Denn nach dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte werden jährlich rund 500.000 Patienten in die Notaufnahmen der Krankenhäuser eingeliefert, weil sie Medikamente falsch eingenommen haben.
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