Handlungsvollmacht
Geschäftsführer können einer anderen Person Handlungsvollmacht erteilen. Sie eignet sich besonders für Mitarbeiter, die im Tagesgeschäft für die Gesellschaft unterzeichnen müssen.
Aus Beweisgründen und um später teure Folgen zu vermeiden, sollten Sie die Handlungsvollmacht schriftlich erteilen. Hier können Sie eine Generalvollmacht, die für alle gewöhnlichen Geschäfte üblich ist, einfach und schnell erstellen.
Was regelt diese Generalvollmacht?
- Erstellen Sie als Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) eine Handlungsvollmacht zur Bevollmächtigung eines Dritten
- Erteilen Sie mit sofortiger Wirkung eine allgemeine Handlungsvollmacht
- Ausdrücklicher Hinweis auf die Pflicht zur Unterzeichnung “i. V.” bzw “in Vollmacht”
- Sie erhalten die fertig formulierte Handlungsvollmacht als PDF, RTF oder DOCX.
- Einfach ausfüllen, ausdrucken & unterschreiben!
- DSGVO-konform
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Sie erhalten eine ausformulierte und einsatzbereite Generalvollmacht in den Dateiformaten PDF, RTF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).
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Weitere Informationen zu dieser Generalvollmacht
Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Erteilung einer allgemeinen Handlungsvollmacht zur Vornahme aller für den Betrieb der Gesellschaft gewöhnlichen geschäftlichen Handlungen (Generalvollmacht). Gewöhnliche geschäftliche Handlungen sind solche, die in Ihrem Betrieb üblich sind und häufig vorkommen.
Erteilung der Handlungsvollmacht
Die Erteilung der Handlungsvollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder einem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. Die Handlungsvollmacht wird durch die Geschäftsführung bzw. Prokuristen in vertretungsberechtigter Zahl erteilt.
Wie lange ist die Handlungsvollmacht gültig?
Die Handlungsvollmacht erlischt durch Widerruf der Handlungsvollmacht oder durch Beendigung des zugrundeliegenden Anstellungsverhältnisses des Bevollmächtigten. Auch die Aufgabe des Handelsgewerbes oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt zum Erlöschen der Handlungsvollmacht.
Unterzeichnungen durch den Bevollmächtigten
Der Handlungsbevollmächtigte hat Geschäfte immer mit einem das Vollmachtsverhältnis ausdrückenden Zusatz beispielsweise “in Vollmacht” oder “i. V.” zu unterzeichnen.
Handlungsvollmacht oder Prokura?
Die Erteilung der Handlungsvollmacht muss im Gegensatz zur Prokura nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Für das Innenverhältnis ist jedoch noch ein Gesellschafterbeschluss über die Bestellung des Handlungsbevollmächtigten erforderlich. Dies gilt gleichermaßen für seine Abberufung.
Wenn Sie statt einer Handlungsvollmacht eine Prokura erteilen wollen, benötigen Sie folgende Dokumente: Gesellschafterbeschluss zur Erteilung oder Widerruf einer Prokura, Anmeldung der Prokura zum Handelsregister und Erteilung der Prokura.