Handelsregisteranmeldung Änderung Sitz/Name der Gesellschaft
Melden Sie den neuen Namen oder den verlegten Geschäftssitz Ihres Unternehmens beim Handelsregister an. Erst mit dem Eintrag in das Handelsregister sind die Umbenennung und die Sitzverlegung abgeschlossen. Diese Handelsregisteranmeldung stellt sicher, dass Sie bei Ihren Angaben nichts vergessen und somit den Änderungen nichts im Wege steht.
Das bieten wir Ihnen
- Für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) gleichermaßen geeignet
- Für Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis oder gemeinschaftlicher Vertretungsbefugnis
- Sie können auswählen, ob Sie nur den geänderten Namen, den neuen Sitz oder beides anmelden wollen.
- DSGVO-konform
Dokumenterstellung - Einfach mit Smartlaw
- Zeitsparend & einfach
Sie beantworten nur einige Fragen, Ihr Dokument wird erstellt und ist sofort einsetzbar - Mehr Wissen
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Sie erhalten ausformulierte und einsatzbereite Dokumente in den Dateiformaten PDF, RTF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
Ändern Sie jetzt den Namen oder Sitz Ihrer Gesellschaft im Handelsregister
Warum Smartlaw?
Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.
Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.
Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.
Video: So funktioniert Smartlaw
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Smarte Dokumente statt einfache Muster
Veraltete Verträge oder billige Mustervorlagen können aufgrund der Schnelllebigkeit des Arbeitsrechts viele Fehler oder unwirksame Klauseln beinhalten. Smartlaw-Dokumente bieten Sicherheit:
Sicheres Wissen immer zur Hand
Auf unsere Rechtstipps können Sie sich wirklich verlassen: Für Smartlaw schreiben ausschließlich renommierte Fachautoren mit jahrelanger Erfahrung, juristisches Wissen laiengerecht aufzubereiten. Wir aktualisieren unsere Rechtstipps laufend und berücksichtigen dabei aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen.
Sie müssen nie mehr an einer anderen Stelle suchen. Auf Smartlaw finden Sie alle Rechtsinformationen, die Sie für Ihr Business brauchen.
Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.
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Weitere Informationen zur Anmeldung
Was ist in das Handelsregister einzutragen?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis und dient dazu, die wesentlichen Rechtsverhältnisse eines Unternehmens öffentlich zugänglich zu machen. Das Handelsregister soll alle wichtigen Tatsachen eines Unternehmers offenbaren. Jede Änderung einer einzutragenden Tatsache ist daher ebenfalls dem Registergericht anzuzeigen und anzumelden. Hierzu gehören auch die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und die Änderung des Firmennamens. Fehler bei der Anmeldung können später teure Folgen nach sich ziehen! Nutzen Sie unser System zur Erstellung einer entsprechenden Anmeldung.
Welche Anlagen werden benötigt?
Änderungen von Tatsachen, die im Handelsregister veröffentlicht werden, sind beim zuständigen Registergericht anzumelden. Damit die Änderungen wirksam vorgenommen werden können, muss der entsprechende Gesellschafterbeschluss notariell beurkundet werden. Der Gesellschafterbeschluss ist der Anmeldung als Anlage beizufügen.
Welche formalen Hürden sind zu nehmen?
Der Gesellschafterbeschluss über die Änderung der Firma oder der Sitzverlegung muss von den Gesellschaftern unterzeichnet werden. Die Handelsregisteranmeldung hingegen hat der Geschäftsführer zu unterzeichnen und seine Unterschrift muss notariell beglaubigt werden. Unser Dokument nimmt auf die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen Rücksicht und ist sowohl für Unternehmen mit einzelvertretungsbefugten Geschäftsführern, als auch für Unternehmen mit gemeinschaftlich vertretungsbefugten Geschäftsführern nutzbar. Ohne Beglaubigung unterbleibt die Eintragung in das Handelsregister! Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Handelsregisteranmeldung für die Verlegung des Sitzes des Unternehmens und für die Änderung des Firmennamens ohne formale Lücken.
Sind Sie hier nicht richtig bzw. wollen Sie Ihr Unternehmen erstmalig beim Handelsregister anmelden? Hier finden Sie eine Erstanmeldung für das Handelsregister.