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Antrag auf Löschung Auskunftei-Eintrag

Sie haben durch eine Selbstauskunft einen veralteten oder fehlerhaften Eintrag in Ihrer Auskunft (z.B. bei der Schufa) gefunden und wollen diesen entfernen lassen?

Erstellen Sie jetzt mit wenigen Klicks einen Antrag auf Löschung des Eintrags.

Ihr Löschantrag

  • Schnell und einfach zum passenden Antragsschreiben zur Löschung Ihres Schufa-Eintrags
  • Konkret und flexibel auf jede Begründung für Ihren Löschantrag anpassbar
  • Nutzbar für verschiedenste Auskunfteien (z. B. Creditreform Boniversum, CRIF, Bürgel Wirtschaftsinformationen)
  • Die Adressen der wichtigsten Auskunfteien haben wir bereits für Sie zusammengestellt
  • Den fertigen Antrag erhalten Sie in den Dateiformaten PDF & DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Wehren Sie sich gegen fehlerhafte oder veraltete Einträge!

Die Sammlung und Weitergabe personenbezogener Daten durch die Schufa und andere Auskunfteien ist gängige Praxis in der Geschäftswelt und die erhobenen Daten sind oft entscheidendes Kriterium für die Vergabe von Krediten oder Wohnungen.  

Diese Daten sind jedoch nicht immer korrekt, sie können teilweise fehlerhaft oder veraltet sein.

Sollten Sie feststellen, dass einer Ihrer Einträge fehlerhaft ist und Sie diesen löschen möchten, ist ein Antrag bei der zuständigen Auskunftei nötig.

Hierfür stellen wir Ihnen ein passendes und individuelles Antragsschreiben zur Verfügung. In nur wenigen Schritten leitet Sie unser Dokument zur richtigen Formulierung und Begründung Ihres Antrages!

 

Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Löschungsantrag!

Wie kann ich erfahren, welche Daten die Schufa oder andere Auskunfteien über mich gespeichert haben?

Gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz hat die verantwortliche Stelle (in diesem Falle die Schufa) auf Verlangen Auskunft über die gespeicherten Daten, die Weitergabe der Daten und den Zweck der Speicherung zu geben. Einen Antrag auf Auskunft können Sie direkt an die Schufa oder ähnliche Auskunfteien richten. Ein passendes Dokument können Sie hier erstellen.    

Wann kann man einen Schufa-Eintrag löschen lassen?

Für die Löschung eines Eintrages gibt es in der Regel zwei Hauptgründe: Der Antrag ist veraltet oder aber grundsätzlich fehlerhaft.

Bestimmte Daten müssen Unternehmen wie die Schufa nach Ablauf einer bestimmten Frist löschen. Nicht immer aber kommen sie dieser Pflicht nach, weshalb es dazu kommen kann, dass veraltete Daten gespeichert bleiben. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Daten von Zeit zu Zeit einholen, um diese zu überprüfen.

Finden Sie dann einen fehlerhaften Eintrag, können Sie mit dem generierten Dokument von Smartlaw eine Löschung beantragen.

Wann müssen Daten gelöscht werden bzw. wie lange werden diese gespeichert?

  • Auskunfteien müssen Ihre Daten nach bestimmten gesetzlichen Fristen löschen:
  • Die Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, wie eine Eidesstattliche Versicherung, werden nach drei Jahren gelöscht. Erbringen Sie einen Nachweis, dass das Amtsgericht die Eintragung gelöscht hat, kann auch der Eintrag bei der Schufa vorzeitig gelöscht werden.   
  • Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der vollständigen Rückzahlung gespeichert.
  • Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld beglichen ist.
  • Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften werden, wenn die Forderung beglichen worden ist, nach drei Jahren gelöscht.
  • Angaben über Anfragen (z.B. zur Eröffnung eines Girokontos) müssen nach 12 Monaten gelöscht werden (diese Angaben werden allerdings nur 10 Tage in Auskünften angegeben).
  • Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort nach Auflösung des Kontos gelöscht.
  • Kundenkonten des Handels werden nach drei Jahren gelöscht.

Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Auskunftei oder aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ist der Eintrag komplett fehlerhaft, können Sie direkt eine Löschung beantragen.

 Wie hat mein Löschungsantrag die besten Aussichten auf Erfolg?

Um die Löschung eines Eintrages zu erwirken, sollten Sie stichhaltig darlegen, warum der Eintrag fehlerhaft oder veraltet ist und diese Begründung möglichst durch passende Nachweise belegen. Unser Dokument bietet Ihnen sowohl die Möglichkeit, eine Begründung für Ihren Antrag frei zu formulieren als auch sich an unsere Vorlage zu halten.

Bitte beachten Sie: Dieses Dokument ist nur für natürliche Personen geeignet!

Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Löschungsantrag!

Individueller als eine Vorlage. Einfach und schnell.

Häufig sind große Teile von Verträgen standardisiert. Smartlaw erspart Ihnen die Abstimmung mit Dritten. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten selbst!

Video: So funktioniert Smartlaw