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Hafte ich als UG/GmbH-Geschäftsführer im Insolvenzfall?

Im Falle einer drohenden Insolvenz der GmbH/UG (haftungsbeschränkt) trägt der Geschäftsführer gesetzliche Verpflichtungen. Deswegen ist es wichtig, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen (DSGVO-konform), die Sie benötigen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen!

Antworten auf die wichtigsten Fragen im Insolvenzfall

  • Welche Haftung besteht bei einer GmbH/UG?
  • Wer haftet im Fall einer Insolvenz?
  • Wer muss den Überblick über die finanzielle Situation in der GmbH/UG behalten?
  • Wer haftet für Zahlungen in der Krise?

Was bedeutet die Insolvenz für den Geschäftsführer einer GmbH oder UG?

Eine Kapitalgesellschaft (z.B. eine GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) braucht um Handeln zu können ein vertretungsberechtigtes Organ: den Geschäftsführer. Er ist verantwortlich für die Interessen der Gesellschaft und hat in deren Sinn zu handeln. Damit nimmt der Geschäftsführer mit Ausführung seiner Tätigkeit die fremden Vermögensinteressen der Gesellschaft war. Verletzt er diesbezüglich seine Sorgfaltspflichten, haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen vollumfänglich für entstandene Schäden.

Welche Informationen erhalte ich?

Sie erhalten im Verlauf Antworten auf die vier wichtigsten Fragen zum Thema "Wann haftet ein Geschäftsführer im Insolvenzfall?”. Am Ende erhalten Sie ein formuliertes Infodokument zum Speichern und Ausdrucken. So bekommen Sie eine Vorstellung wie wichtig die richtigen Kenntnisse im Fall einer Insolvenz sind und was Sie im Insolvenzfall beachten müssen.

Finden Sie jetzt heraus, was Sie als Geschäftsführer im Falle einer Insolvenz beachten müssen!

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