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Gläubigerverzeichnis

Sie möchten sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern einigen und einen Schuldenbereinigungsplan vereinbaren?

Dann erstellen Sie unbedingt ein Gläubigerverzeichnis, welches alle Ihre Gläubiger und Forderungen gegen Sie listet. Nur so kann ein außergerichtlicher Vergleich gelingen und ein Insolvenzverfahren möglicherweise vermieden werden.

Was bietet dieses Gläubigerverzeichnis?

  • Vollständiges Gläubigerverzeichnis mit allen notwendigen Informationen.
  • Es werden alle Gläubiger, die Forderungen gegen Sie, Tilgungsbeträge und Gläubigerquoten gelistet.
  • Eingabe von bis zu 20 Gläubigern möglich.
  • Wichtige Voraussetzung für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsvergleich, und damit für einen evtl. Antrag auf Verbraucherinsolvenz.

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Außergerichtliche Schuldenbereinigung und Gläubigerverzeichnis

Wenn der Schuldenberg wächst und zu viele offene Forderungen nicht mehr rechtzeitig beglichen werden können, so ist es wichtig, das Problem geordnet anzugehen. Vorzugswürdig ist hier der Versuch, sich gütlich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dazu sollten Sie Ihren Gläubigern einen sog. Schuldenbereinigungsplan anbieten. Dieser Plan macht transparent, in welcher Höhe Sie aktuell über Zahlungsmittel verfügen und wie viele Forderungen im Gegensatz dazu gegen Sie bestehen. Jedem Gläubiger machen Sie einen Vorschlag, in welcher Höhe Sie realistischerweise seine offene Forderung begleichen können. Da Ihre finanzielle Situation es nicht zulässt, den vollen Betrag zu zahlen, müssen Sie die Gläubiger bitten, zumindest teilweise auf die bestehenden Gesamtforderungen zu verzichten.

Ohne Gläubigerverzeichnis kein Schuldenbereinigungsvergleich!

Sehr wichtig ist dabei die Erstellung eines vollständigen Gläubigerverzeichnisses! Dieses müssen Sie jedem der Gläubiger zukommen lassen, damit diese die Gelegenheit haben, Ihren Vergleichsvorschlag zu prüfen. Falsche oder unvollständige Angaben im Gläubigerverzeichnis führen zur Unwirksamkeit des Schuldenbereinigungsvergleichs! Deswegen kommt der gewissenhaften Erstellung des Verzeichnissen eine zentrale Rolle zu. Mit der Unterstützung durch Smartlaw vergessen Sie nichts und das Anlegen des Gläubigerverzeichnisses gelingt Ihnen schnell, einfach und übersichtlich!

Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist Voraussetzung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass vor einem Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend ein Versuch unternommen werden muss, einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern zu schließen. Nur wenn der Versuch scheitert, das heißt die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnen, ist es möglich, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies muss Ihnen durch eine nach der Insolvenzordnung geeignete Person oder Stelle bescheinigt werden. Dies kann eine Schuldnerberatung sein, aber auch Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater.

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Individueller als eine Vorlage. Einfach und schnell.

Häufig sind große Teile von Verträgen standardisiert. Smartlaw erspart Ihnen die Abstimmung mit Dritten. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten selbst!

Ihre Daten sind sicher!

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