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Einspruch / Widerspruch gegen Kontopfändung

Wenn Ihr Konto durch das Finanzamt, das Hauptzollamt, die Krankenkasse oder die Rentenversicherung gepfändet wird, so ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch existenzbedrohend sein.

Wehren Sie sich deshalb gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung und erheben Sie jetzt Einspruch bzw. Widerspruch! 

Das bietet Ihnen dieses Schreiben

  • Widersprechen Sie der Kontopfändung und beantragen Sie die Aufhebung der Maßnahme
  • Schildern Sie Ihre finanzielle Lage und weisen Sie so die Unzumutbarkeit der Kontopfändung nach
  • Machen Sie einen Vorschlag über eine Ihnen mögliche Begleichung Ihrer Schulden durch Ratenzahlung
  • Verwendbar als Privatperson (Verbraucher), Einzelunternehmer oder auch für GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
  • Das fertige Dokument erhalten Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Kontopfändung - Wie kann es dazu kommen?

Haben Sie Schulden bei Finanzamt, Hauptzollamt, Krankenkasse oder Rentenversicherung, so können diese die Pfändung Ihres Kontos veranlassen, um die Begleichung der offenen Steuer- oder Beitragsschulden sicherzustellen. Wird eine solche Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegen Sie erlassen, können Sie nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen.

Was ist jetzt zu tun?

Um wieder frei über Ihr Guthaben verfügen zu können, könnten Sie natürlich einerseits Ihre Schulden begleichen. Dazu sind aber die wenigsten mit einem Mal in der Lage. Deswegen sollten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen und der Kontopfändung widersprechen. Gleichzeitig beantragen Sie mit unserem Schreiben die Aussetzung der Vollziehung und die Aufhebung der Pfändungsmaßnahme - nur so kann Ihr Konto wieder freigegeben werden.

Gegen einen Bescheid des Finanzamtes oder Hauptzollamtes müssen Sie Einspruch einlegen, währenddessen gegen die Verfügung der Krankenkasse oder der Rentenversicherung Widerspruch eingelegt werden muss.

Widerspruch oder Einspruch gegen eine Kontopfändung erstellen.

Hat der Widerspruch bzw. Einspruch Aussicht auf Erfolg?

Damit Ihren Anträgen entsprochen wird, muss der Widerspruch bzw. Einspruch begründet sein. Das ist dann der Fall, wenn Sie glaubhaft machen können, dass die Kontopfändung eine unzumutbare Härte für Sie darstellt und Ihre wirtschaftliche, d.h. persönliche und/oder betriebliche, Existenz bedroht. Sie sollten dazu dem Finanzamt bzw. der Krankenkasse Ihre finanzielle Lage vor Augen führen und nachvollziehbar darlegen, dass keine Einmalzahlung Ihrer Schulden möglich ist und eine Kontopfändung so erhebliche nachteilige Folgen für Sie hätte, dass Ihnen der persönliche Ruin oder die Einstellung Ihres Betriebs droht!

Dazu müssen Sie die monatlichen Einkünfte und Ausgaben angeben und entsprechend Belege beifügen. Dies gelingt Ihnen schnell und einfach mit unserer Hilfe: Sie müssen nur die wichtigsten Eckdaten angeben - wir formulieren überzeugende Argumente für Sie.

Schuldentilgung durch Ratenzahlung

Um schließlich doch einmal Ihre Steuer- oder Beitragsschulden tilgen zu können, sieht unser Widerspruchsschreiben vor, dass Sie einen Vorschlag zur Ratenzahlung machen.

Dies wird sich positiv auf die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs bzw. Einspruchs auswirken, da es Ihre Zahlungswilligkeit beweist und Kooperationsbereitschaft symbolisiert. So ebnen Sie den Weg für ein schuldenfreies Leben für sich, Ihre Familie und Ihren Betrieb!

Widerspruch oder Einspruch gegen eine Kontopfändung erstellen.

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