Kündigung Telekommunikation
- Kündigungsschreiben an Ihren Telekommunikationsanbieter
- Geeignet für Handy-, Festnetz- und Internetverträge (auch bei Kabelnetzanbietern)
Was bietet Ihnen diese Kündigung des Telefon- und/oder Internetanschlusses?
- Anschreiben an Ihren Telekommunikations- oder Kabelnetzanbieter für eine wirksame Kündigung
- Kündigung von allen Telekommunikationsverträgen, wie z.B. Mobilfunk, Internet, Festnetz, Komplettanschluss
- Auswahl von verschiedenen anerkannten Kündigungsgründen, z.B. Umzug ins Ausland oder ungenügende DSL-/Internetgeschwindigkeit
- Mit Widerruf der Einzugsermächtigung
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- Zeit sparend & einfach
Sie beantworten nur einige Fragen, die Kündigung wird erstellt und ist sofort einsetzbar - Mehr Wissen
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Sie erhalten ein ausformuliertes Kündigungsschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
Video: So funktioniert Smartlaw
Erstellen Sie jetzt ein Kündigungsschreiben an Ihren Telekommunikationsanbieter
TV-Anwalt in der Sendung »Ich kämpfe für Ihr Recht«
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Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich, mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.
Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.
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Häufig sind große Teile von Verträgen standardisiert. Smartlaw erspart Ihnen die Abstimmung mit Dritten. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten selbst!
Weitere Informationen zu dieser Kündigung der Telekommunikation
Vermeiden Sie automatische Vertragsverlängerungen durch rechtzeitige Kündigung Ihres Mobilfunk-, Festnetz-, Internet- oder Komplettanschlusses!
Manchmal ist es notwendig oder wünschenswert, Telekommunikationsverträge zu beenden. In Betracht kommen ordentliche und außerordentliche Kündigungen, auch fristgerechte und fristlose Kündigungen genannt.
In der Regel werden Handy-, Festnetz-, Internet- oder Komplettanschlussverträge mit einer vereinbarten Festlaufzeit abgeschlossen. Innerhalb dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung zwar jederzeit möglich, jedoch bewirkt sie nur, dass sich der Vertrag nach der Festlaufzeit nicht automatisch verlängert. Wird ein Vertrag nämlich nicht fristgerecht gekündigt, ist eine automatische Verlängerung regelmäßig in den AGB vereinbart. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind dem Vertrag zu entnehmen. Eine ordentliche Kündigung erscheint im Hinblick auf stets günstiger werdende Tarife sinnvoll. So haben Sie die Möglichkeit, nach günstigeren Tarifen zu schauen oder können mit Ihrem alten Anbieter neue Preise verhandeln. Eine ordentliche beziehungsweise fristgerechte Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Liegen jedoch Gründe vor, die das Festhalten am Vertrag unmöglich machen, können diese Gründe eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. In diesem Fall wird der Vertrag vor Ablauf der Festlaufzeit beendet. Wann ein solcher Grund vorliegt, lässt sich nicht pauschal sagen. In unserem intelligenten Frage-Antwort-Dialog werden Ihnen aber von der Rechtsprechung anerkannte Kündigungsgründe für den jeweiligen Vertragstyp zur Auswahl angeboten. Da es stets auf den Einzelfall ankommt und sich manche Anbieter kulanter zeigen als andere, empfiehlt es sich, bei einer außerordentlichen Kündigung den Vertrag zusätzlich auch noch hilfsweise ordentlich zu kündigen. In unserem Anschreiben ist das auch so vorgesehen.
Durch den intelligenten Frage-Antwort-Dialog von Smartlaw wird das Kündigungsschreiben auf Ihre individuelle Situation angepasst. Das personalisierte Anschreiben einfach ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben versenden. Für Beweisfragen im Falle eines Rechtsstreits empfiehlt es sich, die Quittung des Einschreibens gut aufzubewahren.
Damit keine weiteren Beträge nach der Kündigung abgebucht werden können, ist es ratsam die Einzugsermächtigung zurückzunehmen. Sollten trotzdem Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgen, widersprechen Sie der Abbuchung gegenüber Ihrer Bank.