Widerspruch gegen den Versicherungsvertrag
Haben Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen? Dann können Sie diese häufig noch rückabwickeln.
Der Bundesgerichtshof entschied mehrfach, dass Sie bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen noch heute widersprechen können. Dies bedeutet, dass Sie von der Versicherung bereits gezahlte Beiträge zurückverlangen können.
Ob Sie Widerspruch einlegen können oder nicht, können Sie hier umfassend prüfen.
Ihr individuelles Widerspruchsschreiben
- Erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge verzinst zurück.
- Erhalten Sie ein vorformuliertes Widerspruchsschreiben.
- Ob ein Widerspruch für Sie in Frage kommt oder nicht, können Sie hier umfassend prüfen.
- Das fertige Schreiben erhalten Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).
Wann kann ich dem Versicherungsvertrag widersprechen?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei fehlerhaften und damit unwirksamen Widerspruchsbelehrungen der Versicherungsnehmer nicht an eine Widerspruchsfrist gebunden ist.
Wenn Sie einen Lebens- oder Rentenversicherung zwischen dem 29.Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, könnte Ihr Vertrag eine unwirksame Widerspruchsbelehrung enthalten. Somit können SIe Ihren Versicherungsvertrag auch noch nach Jahren widersprechen und die gezahlten Beiträge zurückverlangen.
Wann sollte ich nicht widersprechen?
Bei alten Lebens- oder Rentenversicherungen gab es oft eine attraktive Verzinsung und somit eine gute Rendite über die Jahre. In diesen Fällen sollten Sie sich gut überlegen, ob ein Widerspruch für Sie in Frage kommt. Zudem können sich steuerliche Vorteile für Verträge vor 2005 ergeben. Deswegen lesen Sie bitte alle Erklärungen sorgfältig durch und beantworten Sie die Fragen dementsprechend korrekt. Im Zweifel lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten.
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