Widerspruch gegen die Kündigung des Bausparvertrages
Am 21. Februar 2017 hat der BGH entschieden, dass Bausparkassen berechtigt sind, Bausparverträge zu kündigen, wenn diese seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif sind.
Das Kündigen von Bausparverträgen, die noch nicht oder weniger als 10 Jahre zuteilungsreif sind, müssen Sie jedoch nicht tatenlos hinnehmen. Um Ihre Ansprüche für die Zukunft abzusichern, empfiehlt es sich, ein Widerspruchsschreiben zu erstellen.
Das bietet Ihnen dieses Widerspruchsschreiben
- Widersprechen Sie der Kündigung, wenn ein Bausparvertrag durch Ihre Bausparkasse gekündigt wurde
- Erstellen Sie ein individuelles Widerspruchsschreiben
- Hinweise und Tipps zum weiteren Vorgehen
- Sie erhalten das fertige Widerspruchsschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
Kündigung von Bausparverträgen: Unsichere Rechtslage
Bausparkassen können Bausparverträge kündigen, wenn diese länger als 10 Jahre zuteilungsreif sind. Dies hat nun der BGH höchstrichterlich entschieden. Sie müssen eine Kündigung Ihres Bausparvertrages aber nicht tatenlos hinnehmen, wenn Sie den Mindestsparbetrag noch gar nicht eingezahlt haben, der Vertrag also noch gar nicht zuteilungsreif ist. Sie können ebenfalls gegen die Kündigung vorgehen, wenn der Vertrag weniger als 10 Jahre zuteilungsreif ist.Video: So funktioniert Smartlaw
Bausparvertrag gekündigt? Erstellen Sie jetzt Ihr individuelles Widerspruchsschreiben
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