Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung
Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.01.2016 entschieden, dass eine von der Bank oder Sparkasse geforderte Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens wegen Zahlungsverzuges ausgeschlossen ist.
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Weitere Informationen zum Anschreiben zur Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn Sie ein Verbraucherdarlehen bei einer Bank oder Sparkasse aufgenommen haben, müssen Sie fristgerecht die Raten zur Tilgung des Darlehens zahlen. Tun Sie dies nicht, kann die Bank oder Sparkasse das Darlehen wegen Zahlungsverzugs kündigen und die Zahlung der gesamten Restschuld fordern.
Bisher war es häufig so, dass die Bank in ihrer Abrechnung zusätzlich auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert hat, die oft zehntausend Euro und mehr beträgt.
In seiner Entscheidung vom 19.01.2016 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist, wenn die Bank oder Sparkasse wegen Zahlungsverzugs vorzeitig kündigt.
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