Rückforderung der Kosten für die geduldete Überziehung
Der BGH hat in seinen Urteilen vom 25.10.2016 entschieden, dass eine von der Bank oder Sparkasse geforderte Entgeltzahlung für eine geduldete Überziehung des Kontos nicht mit geltendem Recht vereinbar ist.
Somit können Privatkonteninhaber bereits gezahlte Entgelte zurückverlangen.
Ihr individuelles Rückforderungsschreiben
- Fordern Sie gezahlte Entgelte für eine geduldete Überziehung von Ihrer Bank oder Sparkasse zurück
- Wir prüfen für Sie, ob die Entscheidung des BGH für Sie gilt
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- Das unterschriftsfertige Dokument erhalten Sie in den Dateiformaten PDF & DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
Was bedeutet geduldete Überziehung?
Häufig fordern Banken oder Sparkassen von ihren Kunden Entgeltzahlungen für die geduldete Überziehung des Kontos. Um eine geduldete Überziehung handelt es sich, wenn das Girokonto über den Dispositionskredit hinaus belastet wird. Der Zinssatz, den die Banken für die Überziehung vom Kontoinhaber einfordern, liegt meist weit über dem des Dispositionskredites. Das Entgelt wird von den Banken gefordert, wenn der Zinssatz für die geduldete Überziehung unter dem geforderten Entgelt liegt. Sprich: Wenn es sich nur um eine geringe Überziehung handelt, rechnet die Bank einen Pauschalbetrag ab, der höher ist als die Zinsen, die der Kunde für die geringe Überziehung zahlen müsste.
Dieser Praxis hat der BGH in seiner aktuellen Rechtsprechung vom 25.10.2016 einen Riegel vorgeschoben.
Nunmehr ist eine von den Banken oder Sparkassen verwendete Klausel zur Forderung von Überziehungsentgelten in den AGB unwirksam und der Privatkontenkunde zur Rückforderung berechtigt.
Anspruch geltend machen
Für den Fall, dass Sie in der Vergangenheit Entgelte für eine geduldete Überziehung entrichtet haben, steht Ihnen grundsätzlich ein Rückforderungsanspruch zu. Um Ihren Anspruch geltend zu machen, nutzen Sie unser Dokument »Rückforderung der Kosten für geduldete Überziehung« als Anschreiben an Ihre Bank oder Sparkasse.
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