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Online-Händler verpflichtet Link zur EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung einzubinden
Online-Händler verpflichtet Link zur EU- Plattform zur Online-Streitbeilegung einzubinden
Seit Samstag, 09.01.2016, ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten wirksam. Danach sind grundsätzlich alle Online-Händler dazu verpflichtet, ab dem 09.01.2016 den nachfolgenden Link zur EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung auf der Homepage "leicht zugänglich" einzubinden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das gilt für ihren Auftritt auf Verkaufsplattformen als auch auf ihrer eigenen Webseite.
Betroffen sind alle Online-Händler mit Sitz in der EU, die innerhalb der EU an Verbraucher Waren verkaufen bzw. Dienstleistungen erbringen und ihre Leistungen auf einer eigenen Webseite oder Verkaufsplattform wie Ebay, Amazon und Co. oder z. Bsp. per E-Mail anbieten.
Ziel der EU-Verordnung ist, einen zentralen Anlaufpunkt für Beschwerden zu schaffen und Kunden zu mehr Käufen im EU-Ausland zu bewegen. Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit, bei Streits in beide Richtungen zu schlichten: So können Händler hier auch Beschwerden gegen Verbraucher einreichen. Vorerst jedoch müssen Händler, die noch nicht auf die Streitschlichtungsplattform verlinkt haben, vor allem mit einer erhöhten Abmahngefahr rechnen.
Die Plattform selbst steht zwar erst ab dem 15.02.2016 zur Verfügung, die Verpflichtung zur Linksetzung entsteht aber mit Inkrafttreten der Verordnung und damit seit dem 09.01.2016. Smartlaw empfiehlt allen betroffenen Online-Händlern, um unnötigen Abmahnungen durch Wettbewerber vorzubeugen, eine umgehende Einbettung des Links in das Impressum, da dort eine schnelle Auffindbarkeit gewährleistet ist. Dieses neue Impressum kann sofort unter https://app.smartlaw.de/sc/impressum-generator erstellt werden. Alle Smartlaw-Kunden wurden dank des Smartlaw-Rechtsradars rechtzeitig über die notwendige Anpassung des Impressums informiert.