Postvollmacht
- Für Empfang und Abholung von Briefen, Päckchen und Paketen
- Auch für eigenhändige Sendungen, z. B. Einschreiben, einsetzbar
- Nach nur wenigen Fragen fertig zum Ausdrucken
Was bietet Ihnen diese Postvollmacht?
- Ohne langes Formulieren erhalten Sie ein druckfertiges Dokument
- Sie beantworten nur einige Fragen
- Befristete oder unbefristete Vollmacht für den Empfang von Briefen, Päckchen und Paketen
- Auf Wunsch auch für eigenhändige Sendungen, z. B. Einschreiben
- Geeignet für die Deutsche Post und private Post- und Paketdienste
Vollmachten einfach erstellen mit Smartlaw
- Zeit sparend & einfach
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Sie erhalten eine ausformulierte Vollmacht in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).
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Weitere Informationen zu dieser Postvollmacht
Mit einer Postvollmacht können Sie bestimmen, wer an Sie gerichtete Postsendungen, Päckchen und Pakete empfangen und abholen darf. Wenn Sie nur für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise wegen Urlaubs oder Krankheit verhindert sind, besteht die Möglichkeit, die Vollmacht nur auf diesen Zeitraum befristet auszustellen. Auf Wunsch kann die Postvollmacht auch den Empfang eigenhändiger Sendungen, z. B. Einschreiben, umfassen.
Was muss ich bei der Postvollmacht beachten?
Unterschreiben Sie die Postvollmacht nach dem Ausdruck. Damit der Bevollmächtigte Ihre Postsendungen in Empfang nehmen oder abholen kann, übergeben Sie ihm das Dokument. Die Person, die Ihre Sendungen abholt oder in Empfang nimmt, muss neben dieser Vollmacht auch ein amtliches Ausweisdokument, also z. B. den Personalausweis, vorlegen.
Verwendung für eigenhändige Sendungen
Wenn Sie ausgewählt haben, dass diese Postvollmacht auch zum Empfang eigenhändiger Sendungen bevollmächtigen soll, müssen Sie die Vollmacht an der dafür vorgesehenen Stelle noch einmal gesondert unterschreiben.
Unser Tipp: Machen Sie sich sicherheitshalber eine Kopie der Vollmacht oder drucken Sie diese doppelt aus und verwahren Sie Ihr Exemplar an einem sicheren Ort.
Kann die Postvollmacht widerrufen werden?
Wenn Sie die Vollmacht nicht befristet haben oder sie vor Fristende widerrufen wollen, also die Gültigkeit vor Fristende erlöschen soll, ist es wichtig, dass Sie sich das Originaldokument vom Bevollmächtigten wieder aushändigen lassen. Wir empfehlen Ihnen, die Postvollmacht anschließend zu vernichten, wenn sie nicht weiter benötigt wird.
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