Nebentätigkeitserlaubnis
- Regeln Sie Nebentätigkeiten Ihrer Arbeitnehmer vertraglich
- Sie erhalten ein fertig formuliertes Dokument als PDF oder DOCX
- In wenigen Minuten erstellt und sofort einsetzbar
Was bietet Ihnen diese Nebentätigkeitserlaubnis?
- Grenzen Sie den Umfang der erlaubten Nebentätigkeit ein
- Zahlreiche Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung
- Möglichkeit der Befristung der Erlaubnis
- Verbieten Sie dem Arbeitnehmer, mit Ihrem Unternehmen in Konkurrenz zu treten
- Erhalten Sie Praxistipps und zusätzliche Informationen, die Ihnen bei den Entscheidungen helfen
- Sie erhalten eine fertig formulierte Nebentätigkeitserlaubnis in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
- DSGVO-konform
Nebentätigkeit vertraglich regeln
Was ist eine Nebentätigkeit?
Eine Nebentätigkeit ist arbeitsrechtlich eine Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit des ersten Arbeitsverhältnisses (sog. Erstarbeitsvertrag) ausübt. Dabei ist es unerheblich, ob die Nebentätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags, auf Basis eines (freien) Dienstvertrags oder (freien) Werkvertrags oder eines anderen Vertragsverhältnisses ausgeübt wird.
Darf mein Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit ohne Erlaubnis nachgehen?
Grundsätzlich steht es dem Arbeitnehmer frei, ohne Benachrichtigung oder Zustimmung des Arbeitgebers eine Nebentätigkeit auszuüben, falls nicht der Erstarbeitsvertrag dazu eine spezielle Vereinbarung enthält.
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Was regelt die Nebentätigkeitserlaubnis?
Die Vereinbarung sieht vor, dass das ursprüngliche Arbeitsverhältnis nicht durch eine Nebentätigkeit beeinträchtigt werden darf. Mit der Nebentätigkeitserlaubnis kann sich der Arbeitgeber absichern, dass der Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommt und nachkommen kann. So darf der Arbeitnehmer beispielsweise insgesamt nicht die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten.
Die Erlaubnis kann befristet werden und Sie können den zeitlichen Umfang der erlaubten Nebentätigkeit festlegen. Auch eine Tätigkeit, die eine Erholung des Arbeitnehmers während der Urlaubszeit behindert, wird mit der Vereinbarung ausgeschlossen. Als wichtige Ausnahme wird auch dem Konkurrenzverbot Rechnung getragen: Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, mit dem Arbeitgeber nicht in Konkurrenz treten zu dürfen. Wird trotzdem eine Konkurrenztätigkeit ausgeübt, stellt dies einen wichtigen Kündigungsgrund dar.
Video: So funktioniert Smartlaw
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