Einberufung der Gesellschafterversammlung
In der Gesellschafterversammlung werden durch Abstimmung der Gesellschafter Beschlüsse gefasst. Grundsätzlich soll dazu die Gesamtheit der Gesellschafter anwesend sein. Eine ordnungsgemäße Einberufung, das heißt Einladung aller Gesellschafter, ist von Bedeutung, da andernfalls die Gefahr besteht, keine wirksamen Beschlüsse treffen zu können.
Was bietet Ihnen dieses Schreiben?
- Erstellen Sie als Geschäftsführer an alle Gesellschafter ein Anschreiben mit den wesentlichen Beschlussvorschlägen
- Kündigen Sie alle geplanten Beschlüsse an, z. B. den Jahresabschluss und die Entlastung der Geschäftsführung
- Sie haben die Möglichkeit, weitere Tagesordnungspunkte (TOPs) wie die Darstellung der aktuellen Geschäftsentwicklung aufzunehmen
- Dieses Schreiben ist geeignet für die Geschäftsführer von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt)
- Sie erhalten ein ausformuliertes und einsatzbereites Forderungsschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
- DSGVO-konform
Weitere Informationen zur Einberufung der ordentlichen Gesellschafterversammlung
Um die Gesellschafterversammlung einzuberufen, genügt es, dass ein Geschäftsführer der Gesellschaft zu dieser einlädt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der einladende Geschäftsführer einzel- oder gesamtvertretungsbefugt ist. Im Einladungsschreiben muss der Zweck der Versammlung angegeben und bekannt gegeben werden, welche Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung gefasst werden sollen. Die Einladung soll den Gesellschaftern die Möglichkeit geben, die Tagesordnung der Versammlung vorab zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bieten Ihnen hier die schnelle und rechtssichere Erstellung der Einladung unter Verwendung Ihrer individuellen Tagesordnung.
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