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Außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags

  • Geeignet für Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer rechtsgültig fristlos kündigen
  • Sie erhalten ein fertig formuliertes Schreiben

Was bietet Ihnen diese außerordentliche Kündigung?

  • Erstellen Sie als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers
  • Das Schreiben beinhaltet vorsorglich auch eine ordentliche Kündigung zum nächstzulässigen Termin
  • Mit Hinweis an den Arbeitnehmer zur frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit
  • auf dem aktuellen Stand des Arbeitsrechts
  • Sie erhalten ein ausformuliertes, druckfertiges Kündigungsschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
  • DSGVO-konform

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Außerordentliche Kündigungen werden zumeist in Form der fristlosen Kündigung ausgesprochen. Der Arbeitnehmer ist also "ab sofort" gekündigt. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist stets das Vorliegen eines wichtigen Grundes des Arbeitgebers. Unser Kündigungsschreiben sieht daher vor, dem Arbeitnehmer hilfsweise, also für den Fall, dass ein wichtiger Grund doch nicht vorliegt, auch ordentlich zu kündigen. Notwendig ist auch, dass die außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen wird.

Zudem finden Sie hier eine ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Möchten Sie hingegen eine Kündigung vermeiden oder die Folgen einer Kündigung regeln, empfehlen wir Ihnen unsere Aufhebungsvereinbarung.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine fristlose Kündigung?

Für die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf es eines sogenannten „wichtigen Grundes“. Vor der Erklärung der außerordentlichen Kündigung sollten Sie als Arbeitgeber prüfen, ob ein solcher wichtiger Grund vorliegt. Die Wirksamkeit der Kündigung kann zudem, je nach Einzelfall, von weiteren Voraussetzungen abhängen, wie zum Beispiel - sofern ein Betriebsrat existiert - von der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats.

Als Arbeitgeber rechtsgültig kündigen

Die Anforderungen des Arbeitsrechts an das Vorliegen des wichtigen Grundes sind sehr hoch. Daher sieht dieses Kündigungsschreiben vorsorglich auch die ordentliche und fristgerechte Kündigung zum nächstzulässigen Termin vor. Dieser Termin wird automatisch errechnet, je nachdem, ob die gesetzliche oder die vertragliche Kündigungsfrist länger ist.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument voraussetzt, dass die im Arbeitsrecht geregelte, gesetzliche Kündigungsfrist nicht einzelvertraglich oder tarifvertraglich verkürzt wird; solche kürzeren Fristen werden in diesem Dokument nicht berücksichtigt. Die Kündigungserklärung wird neben dem errechneten Termin zum Ablauf der Kündigungsfrist außerdem vorsorglich die Beendigung zum darauffolgenden nächstzulässigen Termin vorsehen.

Erstellen Sie jetzt die außerordentliche Kündigung

Achten Sie auf die Schriftform

Die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn die sogenannte gesetzliche Schriftform eingehalten wird. Um diese Schriftform zu wahren, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Nummerieren Sie die Seiten durchgehend und drucken Sie die außerordentliche Kündigungserklärung auf ordnungsgemäßem Briefpapier des Arbeitgebers aus.
  2. Sorgen Sie für eine feste Verbindung aller Seiten der Kündigungserklärung (z. B. durch „Tackern“ mit Heftklammer).
  3. Die fristlose Kündigungserklärung muss auf der letzten Seite durch den Arbeitgeber mit vollem Namen eigenhändig unterschrieben sein (kein Unterschriftenstempel oder Scan der Unterschrift).
  4. Arbeitgeber, die keine sogenannte natürliche, sondern eine sogenannte juristische Person sind, müssen auf eine ordnungsgemäße gesetzliche Vertretung bei der Unterzeichnung achten.

ANGABE DES GRUNDES DER KÜNDIGUNG

Für die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf es eines sogenannten „wichtigen Grundes“. Vor der Erklärung der außerordentlichen Kündigung sollten Sie als Arbeitgeber prüfen, ob ein solcher wichtiger Grund vorliegt.

In den meisten Fällen muss der Grund der Kündigung nicht im Kündigungsschreiben angegeben werden. Dieses Dokument ist deshalb für die meisten Kündigungserklärungen verwendbar. Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses einer schwangeren Arbeitnehmerin oder einer Arbeitnehmerin, die innerhalb der letzten vier Monate entbunden hat, sowie eines Berufsausbildungsverhältnisses mit einem Auszubildenden ist jedoch ausnahmsweise die Angabe des Kündigungsgrundes in der Kündigungserklärung erforderlich. Daher können Sie dieses Dokument nicht für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer dieser Personen verwenden.

Rechtzeitiger Zugang des Kündigungsschreibens

Für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung ist es auch erforderlich, dass das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgeblichen Gründen Kenntnis erlangt hat, im Original zugeht.

Bitte beachten Sie: Erst der Zugang löst den Beginn der Kündigungsfrist für die hilfsweise im Schreiben aufgenommene ordentliche Kündigung aus; diese beginnt dann am folgenden Tag. Daher sollten Sie als Arbeitgeber unbedingt den rechtzeitigen Zugang des Kündigungsschreibens bei dem Arbeitnehmer sicherstellen, um Gewissheit über den Beginn und das Ende der Kündigungsfrist zu haben. Am sichersten ist die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens an den Arbeitnehmer in Gegenwart eines geeigneten Zeugen.

 

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