Abwicklungsvereinbarung - nach Kündigung
- Vereinbarung zur Abwicklung eines gekündigten Arbeitsverhältnisses
- In wenigen Minuten erstellt und sofort einsetzbar
- Sie erhalten ein fertig formuliertes Dokument
Was bietet Ihnen diese Abwicklungsvereinbarung?
- Regeln Sie die Folgen einer Kündigung einvernehmlich
- Auf Wunsch kann eine Abfindung für den Arbeitnehmer vereinbart werden
- Entscheiden Sie, ob der Arbeitnehmer sofort aufhören soll zu arbeiten (sog. Freistellung)
- Regeln Sie, was mit dem Resturlaub des Arbeitnehmers geschehen soll
- Hinweise zu möglichen Folgen für Sozialleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld
- Sie erhalten eine fertig formulierte Abwicklungsvereinbarung in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
- DSGVO-konform
Erstellen Sie jetzt die Abwicklungsvereinbarung
Wozu dient eine Abwicklungsvereinbarung?
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wirft häufig die Frage auf, wozu beide Seiten ab diesem Zeitpunkt verpflichtet oder berechtigt sind. Immer wieder problematisch sind z. B. Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers. Mit der Abwicklungsvereinbarung lassen sich wesentliche Punkte einverständlich und rechtssicher regeln und so etwaige Rechtsstreite vermeiden. Dazu enthält die Vereinbarung eine Reihe von aktuellen und wirksamen Klauseln, mit denen sich beide Parteien absichern, z. B. zur Freistellung des Arbeitnehmers.
In der Regel besteht die „Hauptleistung“ des Arbeitnehmers in einer Abwicklungsvereinbarung im Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, d. h. der Arbeitnehmer verzichtet darauf, gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich typischerweise im Gegenzug dazu, eine Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen. Typische und häufige Fehler in Abwicklungsvereinbarungen sind beispielweise die Vereinbarung eines Klageverzichts des Arbeitnehmers gegen die Kündigung, ohne dass die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber zugesagt wird, oder die Vereinbarung einer Freistellung, ohne noch ausstehenden Resturlaub des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Ist das Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt und ist eine Einigung über dessen Beendigung möglich, empfehlen wir Ihnen unsere Aufhebungsvereinbarung.
Ihr Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis. Wir bieten Ihnen neben einem einfachen auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.
Video: So funktioniert Smartlaw
Erstellen Sie jetzt Ihre individuelle Abwicklungsvereinbarung
Smarte Dokumente statt einfache Muster
Veraltete Verträge oder billige Mustervorlagen können aufgrund der Schnelllebigkeit des Arbeitsrechts viele Fehler oder unwirksame Klauseln beinhalten. Smartlaw-Dokumente bieten Sicherheit:
Ihre Daten sind sicher!
Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
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