Grundsatzfrage geklärt: Nachträgliche Wärmedämmung ist zu dulden
Ein Nachbar muss den Überbau einer nachträglichen Wärmedämmung von Bestandsbauten auf seinem Grundstück dulden. Die Bundesländer dürfen die Voraussetzungen der grenzüberschreitenden Wärmedämmung regeln. Mehr lesen