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Keine Rechtsberatung.
Ein Nachbargrundstück darf nur mit Zustimmung betreten werden. Das gilt selbst dann, wenn Bauarbeiten dort die eigenen Bäume gefährden könnten. Mehr lesen
Gerät ein Kunde aus eigener Unachtsamkeit beim Entladen von Sperrmüll auf einer Mülldeponie ins Straucheln und fällt von der Abladerampe ca. 3 m tief in einen Container, haftet der Betreiber der Mülldeponie nicht für die Folgen des Sturzes. Mehr lesen
Planen Sie eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum, die in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehen ist, müssen Sie einen sogenannten »Gestattungsbeschluss« herbeiführen. Mehr lesen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Hundehaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt beschließen. Die Kriterien, nach denen Hundehaltung zu erlauben ist, müssen in dem Beschluss nicht aufgeführt werden. Mehr lesen
Wer einen im Rahmen eines Nachbarschaftsverhältnisses in Verwahrung genommenen Schlüssel nicht zurückgibt, haftet für den vorgenommenen Schloss-Austausch nicht. Im Gefälligkeitsverhältnis gelten die Regeln eines Verwahrungsvertrages nicht. Mehr lesen
Wer keinen Zugang zur öffentlichen Straße hat, darf über das Nachbargrundstück gehen, auch wenn es den Nachbarn stört. Das „Notwegerecht“ hat Vorrang. Mehr lesen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf nicht vom Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung abweichen. Mehr lesen
Wer eine Immobilie verkauft, darf sich nicht darauf verlassen, dass sich ein Kaufinteressent vorab selbst zu relevanten Fakten schlau macht. Als Verkäufer müssen Sie umfassend aufklären, auch über anstehende Sanierungskosten. Mehr lesen
Auch Steckersolargeräte, die ohne Bohren auf dem Balkon montiert werden, erfordern in vielen Fällen die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Mehr lesen
Die Installation eines Klimageräts an der Außenfassade eines Wohngebäudes kann mit einfacher Mehrheit von den Wohnungseigentümern beschlossen werden, sofern es die Wohnanlage nicht grundlegend umgestaltet. Mehr lesen