Ersatzflug: Kein teures Update bei Flugausfall
Der Rückflug einer Pauschalreise von Palma de Mallorca nach München wurde gestrichen. Der ursprüngliche Flug sollte dort planmäßig um 12.00 Uhr landen. Die Fluggesellschaft organisierte einen Ersatzflug. Der führte allerdings zunächst nach Nürnberg und sollte um 1.05 Uhr ankommen. Die Passagiere sollten dann mit Bussen nach München transportiert werden.
Einem Urlauber dauerte das zu lange. Er buchte einen früheren Ersatzflug auf eigene Faust bei einer anderen Airline. Dort gab es allerdings nur noch in der Business Class freie Plätze. Die Kosten des Ersatzfluges wollte er von der Fluggesellschaft erstattet haben. Der Flug kostete € 781,-. Der ursprüngliche Flug hatte € 84,- gekostet.
Diese zahlte nicht. Flüge in der Economy und Business Class seien nicht vergleichbar und deshalb der gebuchte Ersatzflug nicht erstattungsfähig.
Das Landgericht Landshut folgte dieser Argumentation und führte zudem aus, wer als Pauschaltourist Economy gebucht hat, muss bei einer Ersatzbuchung dabei bleiben: einen Business Class-Fluges bekommt man nicht erstattet. Es ergeben sich aus der unterschiedlichen Kategorie zahlreiche Unterschiede im Service und Sitzkomfort.
Die zusätzliche Wartezeit des von der Airline angebotene Ersatzfluges gegenüber dem selbstständig gebuchten Flug war zudem zumutbar, ebenso der Ersatzflug nach Nürnberg plus Bustransfer.
Folge: Das vom Reisenden gebuchte, deutlich teurere Ticket ist nicht erstattungsfähig.
LG Landshut, Beschluss vom 8.2.2018, 14 S 3021/17