Kündigung: Auch psychisch kranke Mieter müssen pünktlich ihre Miete zahlen
Eine Mieterin war aufgrund ihrer depressiven Erkrankung mit den Mietzahlungen für August und September 2018 in Zahlungsverzug geraten. Die Frau litt bereits seit mehr als acht Jahren an der psychischen Erkrankung und ließ diese von ihrem Hausarzt, einem Allgemeinmediziner, behandeln. Die Vermieterin kündigte aufgrund des Mietrückstands das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise ordentlich. Da die Mieterin meinte, keine Schuld am Zahlungsverzug zu haben, weigerte sie sich auszuziehen. Es kam zum Räumungsprozess. Der ging zugunsten der Vermieterin aus.
Das Landgericht Berlin entschied, die psychische Erkrankung der Mieterin könne den Zahlungsverzug nicht entschuldigen. Sie habe sich trotz Kenntnis der Erkrankung und ihrer Folgen nicht um adäquate Hilfe bemüht, um die Folgen der Erkrankung für Vertragspartner abzuwenden. Die Mieterin habe gewusst, dass Krankheitsphasen auftreten können, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht regeln könne. Die Vermieterin habe dafür nicht einzustehen. Es sei nicht Sache der Vermieterin, der Mieterin bei der Bewältigung ihrer Zahlungspflicht zu helfen. Dafür biete der Sozialstaat vielfältige Möglichkeiten an.