Flugausfall: Geld zurück bei Streik im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung
Liegen "außergewöhnliche Umstände" vor, die zu einem Flugausfall führen, bleiben betroffene Fluggäste bei Flugausfall auf ihren Kosten sitzen. Das gilt jedoch nicht bei einem Streik infolge einer Tarifauseinandersetzung. Mehr lesen