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Antritt unter Vorbehalt nach Änderungskündigung

  • Handeln Sie schnell, wenn der Reiseveranstalter Ihre Pauschalreise ändert
  • Fordern Sie mit diesem Schreiben zur Beseitigung der Änderungen auf
  • Behalten Sie sich Ihre Rechte vor, z.B. die Minderung des Reisepreises

Ihre Vorteile mit Smartlaw

  • Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des Schreibens an den Reiseveranstalter, wenn er Ihre Pauschalreise gravierend geändert hat
  • Sichern Sie sich mit dem erstellten Schreiben Ihre Rechte auf Mängelbeseitigung, Reisepreisminderung oder Schadenersatz
  • Sie erhalten von uns Erklärungen und Tipps zum richtigen Verhalten nach einer Reiseänderung
  • Wenn Sie in einer Gruppe reisen, erstellt jeder Teilnehmer ein eigenes Anschreiben
  • Bei einer Familienreise genügt ein Anschreiben

Weitere Informationen

Reiserecht: Forderungsschreiben einfach erstellen

  • Zeit sparend & einfach
    Sie beantworten nur einige Fragen, Ihr Anschreiben an den Reiseveranstalter wird erstellt und ist sofort einsetzbar.
  • Mehr Wissen
    Profitieren Sie von nützlichen Praxistipps unserer Reiserecht-Experten und Top-Anwälte.
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    Sie erhalten ein ausformuliertes und einsatzbereites Forderungsschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

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Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

Was bei Reiseänderungen durch den Veranstalter zu tun ist

Im Vorfeld einer Reise ist die Vorfreude beim Reisenden groß. Deshalb ist es besonders ärgerlich, wenn der Reiseveranstalter nach der Buchung eine Leistungsänderung an der Reise vornimmt. Das kann beispielsweise ein geändertes Reiseland oder Bahn- statt Flugtransfer sein. Solche Änderungen kommen leider häufiger vor als gedacht, da Pauschalreisen meist Monate im Voraus gebucht werden.

Der Reisende wird bei einer Leistungsänderung vor die Wahl gestellt: Die geänderten Bedingungen können akzeptiert und die Reise unter den entsprechenden Umständen angetreten werden oder man entscheidet sich für den Rücktritt vom Reisevertrag. Außerdem hat der Reisende die Möglichkeit, gegebenenfalls an einer vergleichbaren Ersatzreise teilzunehmen. Der Reiseveranstalter muss sich das Recht zur Leistungsänderung aber konkret vorbehalten haben, sofern es sich nicht um nur geringfügige Abweichungen handelt. Solche Klauseln finden Sie häufig in den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) des Reiseveranstalters.

Wenn Sie gewillt sind, den Urlaub trotz geänderter Bedingungen anzutreten, bieten wir Ihnen ein entsprechendes Schreiben an den Reiseveranstalter. In diesem Schreiben behalten Sie sich ausdrücklich das Recht vor, Ansprüche wie Minderung, Mängelbeseitigung oder Schadenersatz vom Reiseveranstalter zu verlangen, falls die geänderten Reisebedingungen Mängel aufweisen sollten. Ohne einen solchen Vorbehalt würden Sie die neuen Reisebedingungen akzeptieren und könnten bei Mängeln keine Ansprüche geltend machen. Außerdem wird der Reiseveranstalter in dem Schreiben zur unverzüglichen Beseitigung der bereits bekannten Mängel aufgefordert. Die Rechte gegen den Reiseveranstalter stehen Ihnen nur zu, wenn es sich um erhebliche Änderungen und somit gleichzeitig um Mängel an der Reise handelt.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob dies das richtige Dokument für Ihre Situation ist, helfen wir Ihnen hier das richtige Reiserechtsdokument zu finden.

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