Was gilt für die Tierhalterhaftung in einem Gefälligkeitsverhältnis?
Ein Hundehalter haftet auch für Schäden, die eine Person erleidet, die sein Tier gefälligkeitshalber Gassi führt. Allerdings muss sich diese unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen, was den Schmerzensgeldanspruch mindert.
Mehr lesen