Familie & Vorsorge
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16. August 2021
Sittenwidriger Ehevertrag: Neubewertung nach Änderung der Verhältnisse möglich
Eheverträge, die bei einer typischen Hausfrauenehe sämtliche nachehelichen Ansprüche ausschließen, sind in der Regel sittenwidrig und somit nichtig. Anders sieht es aus, wenn sich die wirtschaftlichen Umstände ändern. So der BGH.
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