Wohnungseigentum & Grundbesitz
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3. Januar 2022
Abwassergebührensatzung: Sonderbestimmungen für Wohnungseigentümer nicht erforderlich
Eine gemeindliche Gebührensatzung, wonach Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner für Gebühren der Abwasserbeseitigung haften, ist nicht zu beanstanden. Es besteht keine Pflicht, Sonderbestimmungen für Wohnungseigentümer zu regeln.
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