Mieten & Wohnen
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25. Juli 2022
Fristlose Kündigung: Bei Drohung mit dem gefährlichen Pitbull ohne Abmahnung möglich
Mietern, die Mitarbeiter des Vermieters einen Angriff durch ihren Kampfhund androhen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, darf außerordentlich gekündigt werden. Der Vertragsverstoß ist so erheblich, dass es keiner Abmahnung bedarf.
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