„Gekauft wie gesehen“ – Ausschluss der Gewährleistung?
Die Formulierung „gekauft wie gesehen“ schließt die Haftung nur für solche Mängel aus, die ein Laie bei einer Besichtigung erkennen kann. Soll ein umfassender Haftungsausschluss gelten, muss er im Kaufvertrag explizit vereinbart werden.
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