Streit ums Arbeitszeugnis: Muss es ungeknickt und ungetackert sein?
Nein. Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis, wenn das Originalzeugnis kopierfähig ist und die Knicke im Zeugnisbogen sich nicht auf den Kopien abzeichnen.
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