Fluggesellschaft haftet bei Visumsverstoß mit
Prüft die Airline die Reisedokumente ihrer Fluggäste vor dem Abflug nicht (z.B. ob ein erforderliches Visum vorliegt), haftet sie für ein behördliches Bußgeld mit und darf diesen Betrag nicht vollständig vom Fluggast zurückfordern.
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